Juhu,
habe hier gerade einen Anwärter sitzen, den ich nur ungerne mit dem alten Spruch "das is halt so" abspeisen möchte...
Klagerücknahem und dem Kläger wurden die Kosten des Verfahrens durch Beschluss auferlegt - so nun wurde mir damals (in grauer Vorzeit) beigebracht, dass man bei solch einem Beschluss nie auf Fristen ahctet, sondern in dem KFB "aufgrund des rechtswirksamen Beschlusses" schreibt- so nun will das Anwärterlein aber wissen warum man nicht die RM-Frist abwarten muss, sondern gleich festsetzen kann und dann noch schreibt " rechtswirksam" - leider ist es ne Akte vom Kollegen und bei mir sind diese Beschlüsse meist wirklich schon rechtswirksam bevor ich sie überhaupt bekomme - kann uns jm weiterhelfen???
Beschluss rechtswirksam?
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weaz7 -
26. Juli 2010 um 15:05
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Kommt darauf an, ob gegen den Beschluss nach § 269 Abs. 3,4 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig ist oder nicht (§ 269 Abs. 5 ZPO).
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offen gestanden kenne ich die Regel anders
Beschlüsse sind vollstreckbar
Vergleiche sind rechtswirksam -
Ja s.B. ist zulässig gem. § 269 Absatz 3...und nun warte ich ab bis zu dem Zeitpunkt bis kein RM mehr eingelegt werden kann, oder kann man sofort festsetzen?
ja klar, dass Beschlüsse vollstreckbar und Vergleiche rechtswirksam sind, aber unser Programm bastelt immer rechtswirksame Beschlüsse - muss man nicht verstehen -
Es liegt ein zur Festsetzung geeigneter Titel vor - vgl. § 103 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Mit der Festsetzung muss daher ebensowenig gewartet werden, wie wenn ein wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil vorliegt.
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Danke, dann war ich also gar nicht so falsch:) was man nicht immer wieder alles lernt, wenn man Anwärter hat:)
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offen gestanden kenne ich die Regel anders
Beschlüsse sind vollstreckbar
Vergleiche sind rechtswirksam
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