Neue Problematik bzgl. P-Konto... Lösungsvorschläge?

  • Der Schuldner hat sich einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe geholt und die Bank hat auf ein nettes Anschreiben des Schuldners (zähneknirschend) an den Schuldner ausgezahlt.
    Ohne Pfändung besteht selbst beim P-Konto kein Grund, Auszahlungen an den Schuldner zu verweigern sofern nicht etwa Ansprüche der Bank bestehen.

  • Heute war ein Schuldner da und hat gleiches Problem -halbwegs glaubhaft- geschildert. Angeblich werden seit Einrichtung des P-Kontos die übersteigenden Beträge durch die Bank nicht ausbezahlt, mit der angeblichen Begründung diese werden für mögliche künftige Gläubiger gesichert...

    Morgen will er mit entsprechenden Belegen vorbeikommen, dann werde ich mal versuchen mit der Bank telefonisch zu klären was Sache ist...

    Das braucht man nicht weiter kommentieren, für sowas fehlen einem die Worte. Da würde ich gar nicht erst zum Telefonhörer greifen (ist ja eine Sache zwischen Schu und DS und geht das VG eigentlich gar nichts an), da würde ich gleich sagen: Klage, einstweilige Verfügung, Anwalt .....
    Sonst lernen die bei dieser Bank offensichtlich nie was. :teufel:

  • Das sehe ich wie der Vorposter. Ohne Pfändung wird das VG nicht tätig. Im Übrigen ist das eine Sache zwischen Schuldner und Kreditinstitut, so dass ggf. weiteres prozessgerichtlich zu klären wäre.
    Wenn die Kreditinstitute das nicht umsetzen, müssen die Leute halt das Prozessgericht anrufen. Ich klemme mich da nicht auch noch zwischen, weil das nicht meine Aufgabe als VG ist.

  • Ich weiss gar nicht , ob ich lachen, oder mich einfach für meine Zunft (fremd)schämen soll.

    Falls die Aussage tatsächlich durch eine Bank getroffen wurde, ist sie der Hammer.

    Ich glaube ich setze das gleich mal bei uns um. Ich gehe sogar eine Schritt weiter: Alle
    nachgewiesenen Freibetragserhöhungen werde von mir erstmal pauschal eingefroren. Könnte
    ja sein, dass eine Unterhaltsverpflichtung in 5 Jahren wegfällt. Ich muss ja schließlich das Geld
    für zukünftige Gläubiger sichern.

  • Ganz unwahrscheinlich ist es ja nicht, dass dieser zukünftige Gläubiger die Bank selbst ist, die grad eine offene Darlehensforderung titulieren lässt und sich schonmal ein gutgehendes Gehaltskonto sichern möchte.... :teufel:

  • Morgen will er mit entsprechenden Belegen vorbeikommen, dann werde ich mal versuchen mit der Bank telefonisch zu klären was Sache ist...

    Auch wenn der Sachverhalt noch so strange ist, es ist nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, sich um die Regelung der Bankangelegenheiten des Schuldners zu kümmern.

  • Morgen will er mit entsprechenden Belegen vorbeikommen, dann werde ich mal versuchen mit der Bank telefonisch zu klären was Sache ist...

    Auch wenn der Sachverhalt noch so strange ist, es ist nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, sich um die Regelung der Bankangelegenheiten des Schuldners zu kümmern.

    Klar ist es nicht die Aufgabe, aber ein kurzer Anruf bei der Bank zur Klärung des Sachverhalts (ob da nicht doch eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, oder z.B. ne Pfändung des FA vorliegt oder sowas) ist sicher kein großer Aufwand... zumindest weniger als gleich ne Klage aufzunehmen, die vielleicht völlig sinnlos ist weil der Schuldner da nur was falsch verstanden hat.
    Mal schaun, bisher hat sich der Schuldner jedenfalls nicht mehr gemeldet, vielleicht konnte er das ja doch irgendwie mit der Bank klären... :nixweiss:


  • Klar ist es nicht die Aufgabe, aber ein kurzer Anruf bei der Bank zur Klärung des Sachverhalts (ob da nicht doch eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, oder z.B. ne Pfändung des FA vorliegt oder sowas) ist sicher kein großer Aufwand... zumindest weniger als gleich ne Klage aufzunehmen, die vielleicht völlig sinnlos ist weil der Schuldner da nur was falsch verstanden hat.
    Mal schaun, bisher hat sich der Schuldner jedenfalls nicht mehr gemeldet, vielleicht konnte er das ja doch irgendwie mit der Bank klären... :nixweiss:

    Das hätte mich wirklich interessiert. Manchmal habe ich den Eindruck, dass hier den völlig unbelegten Behauptungen der Schuldner blind vertraut wird und Banken/Sparkassen schnell an den Pranger gestellt werden.

  • Warum sollte eine Person, die nicht einmal Schuldner ist, sich den Weg zum Gericht machen, wenn er von seinem nicht gepfändeten Konto das volle Geld bekommt ? Dann gibt es nur 2 Möglichkeiten: Entweder der Bankmitarbeiter hat wirklich keinerlei Ahnung oder der Erschienene sagt nicht die Wahrheit, wenn er behauptet, das Konto wäre nicht gepfändet. Naja egal, bei mir tritt er so und auch so wieder ab, ich greife nicht zum Telefon und mache umfassende Nachforschungen. Nach der ZPO wird das verwertet, was ein Antragsteller vorbringt und ggf. glaubhaft macht/ beweist. Hier gibt es keine Amtsermittlung.

  • Das hätte mich wirklich interessiert. Manchmal habe ich den Eindruck, dass hier den völlig unbelegten Behauptungen der Schuldner blind vertraut wird und Banken/Sparkassen schnell an den Pranger gestellt werden.

    Meine Absicht war es wirklich nicht, da jemanden an den Pranger zu stellen! Und blind den Behauptungen des Schuldners vertrauen tut glaube ich auch niemand :) - darum werden ja auch meinst irgendwelche Belege angefordert.

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