... als Berechtigte in Gütergemeinschaft, bei Beendigung derselben durch Vertrag oder Urteil als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB mit der Maßgabe, dass das Recht dem überlebenden Elternteil allein und ungeschmälert zusteht ...
Andreas: Bezüglich beider Änderungen auch noch Schöner/Stöber (Rn. 261 h).