Veruntreuung und Betrug ?

  • Vielen Dank für die Antworten! Das hört sich sehr gut an.

    Die Rechnungslegungen sind insoweit unvollständig, dass bezüglich Sparbüchern und der Barkasse keine förmliche Rechnungslegung gemacht wurde.
    Würdet ihr das, insbesondere bei Sparbüchern mit unter 10 Buchungen, überhaupt verlangen? Meistens wird ja nur bzgl. des Girokontos eine förml. Rechnungslegung mit Ein- und Ausgaben vorgelegt. Dies reicht mir in der Regel aus, wenn auf den übrigen Konten lediglich Zinsen und genehmigte Buchungen ersichtlich sind.
    Bzgl. der Barkasse ist es so, dass sie Geld abgehoben hat und davon belegte Rechungen bezahlt hat. Das sind auch nur 6-7 Stück. Würdet ihr dafür noch eine förml. Rechnungslegung verlangen?

    Die Betreuerin hat u.a. ein Sparbuch unterschlagen, das Geld mit gefälschtem Beschluss abgehoben und mittlerweile zurückgezahlt. Würdet ihr dies im Prüfvermerk mit aufnehmen?

  • Vielen Dank für die Antworten! Das hört sich sehr gut an.

    Die Rechnungslegungen sind insoweit unvollständig, dass bezüglich Sparbüchern und der Barkasse keine förmliche Rechnungslegung gemacht wurde.
    Würdet ihr das, insbesondere bei Sparbüchern mit unter 10 Buchungen, überhaupt verlangen? Meistens wird ja nur bzgl. des Girokontos eine förml. Rechnungslegung mit Ein- und Ausgaben vorgelegt. Dies reicht mir in der Regel aus, wenn auf den übrigen Konten lediglich Zinsen und genehmigte Buchungen ersichtlich sind.
    Bzgl. der Barkasse ist es so, dass sie Geld abgehoben hat und davon belegte Rechungen bezahlt hat. Das sind auch nur 6-7 Stück. Würdet ihr dafür noch eine förml. Rechnungslegung verlangen?

    Die Betreuerin hat u.a. ein Sparbuch unterschlagen, das Geld mit gefälschtem Beschluss abgehoben und mittlerweile zurückgezahlt. Würdet ihr dies im Prüfvermerk mit aufnehmen?


    Grundsätzlich verlangen wir von unseren Betreuern auch Einnahmen-Ausgaben-Listen für Sparkonten und Bargelder. Eine (zwangsweise) Nachforderung dürfte jedoch im Falle der Schlussrechnungslegung ausscheiden

    In den Prüfbericht gehören aus meiner Sicht lediglich Bemerkungen zur erfolgten Abrechnung, also zum erwähnten (unterschlagenen?) Sparbuch nicht.

  • Bzgl. der Barkasse ist es so, dass sie Geld abgehoben hat und davon belegte Rechungen bezahlt hat. Das sind auch nur 6-7 Stück. Würdet ihr dafür noch eine förml. Rechnungslegung verlangen?

    Ja. Die Rechnungslegung ist eine geordnete Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben. Die Aufstellung selbst ist eine Erklärung der Betreuerin, in der sie zudem die Vollständigkeit und Richtigkeit versichert.

    Meines Erachtens muss für jede Kontoart (egal ob Giro-, Sparkonto, Barkasse oder Tagesgeldkonto) eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung eingereicht werden, sonst ist es keine Rechnungslegung.


    Hinsichtlich des Sparbuchs schließe ich mich Eddie Macken an.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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