Geschäftsverteilung nach Wohnort, nicht mehr nach Buchstaben

  • Hallo,

    ich bin Rechtspflegerin für Betreuungssachen an einem mittelgroßen Amtsgericht in Bayern.
    Ich kenne in Betreuungssachen eigentlich nur die Aufteilung der Verfahren nach Buchstaben und zwar für Serviceeinheiten, Rechtspfleger und Richter gleichermaßen.
    Bei uns ist es aber seit Jahren so, dass die Aufteilung nach Buchstaben nur für die Serviceeinheiten und die Rechtspfleger gilt, nicht für die Richter. Die Richterzuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen. Die Regelung wurde getroffen, um die Richter bei ihren Fahrten zu entlasten. So hatte z.B. das Heim x im Ort Y immer den selben Richter als Ansprechpartner. Die Folge davon ist natürlich, dass jeder Richter auch mit jeder Geschäftsstelle zu tun hat.
    Nun wurde von der Geschäftsleitung angefragt, ob nicht eine einheitliche Aufteilung nach dem Wohnort des Betroffenen möglich wäre, damit ein Richter/ein Rechtspfleger immer den selben Ansprechpartner in der Serviceeinheit hat. Im Zuge der Integrierung von Zweigstellen würde das Sinn auch machen. Dann würde eine insgesamte Aufteilung nach Wohnorten (vergleichbar mit der Aufteilung nach Gemarkungen im Grundbuch) erfolgen.
    Ich bin die Letzte, die immer alles nach dem Prinzip "Das haben wir schon immer so gemacht" lösen möchte, aber mir fallen einige Argumente gegen eine solche Aufteilung ein.
    Meine Frage an euch:
    Gibt es Gerichte in Deutschland, bei denen eine Geschäftsverteilung nach dem Wohnort des Betroffenen erfolgt? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Aufteilung? Funktioniert eine solche Aufteilung in der Praxis? Oder wurde sie vielleicht versucht und hat nicht funktioniert? Speziell spreche ich hier natürlich von den Betreuungsabteilungen, aber mich interessiert natürlich auch, wie das in anderen Abteilungen läuft (mal abgesehen vom Grundbuch, da stellt sich die Frage ja nicht).
    Vielen Dank schonmal vorab für eure Meinungen...

    (Sollte das Thema ehr in den Bereicht "Verwaltung" gehören, bitte evtl. verschieben, ich war mir nicht sicher, wo ichs am besten posten soll... Danke)

  • Hier haben die Richter ihre Zuständigkeit seit kürzerer Zeit auch nach Wohnorten der Betroffenen geregelt während für die Rpfl.-Zuständigkeiten (weiterhin) die Anfangsbuchstaben der Nachnamen maßgeblich ist.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich kenne auch mehrere Gerichte, in denen die Richter die Verteilung nach Wohnorten machen (meines eingeschlossen). Bei den Rpfl. wird sich entweder dieser Verteilung angeschlossen oder weiter verfahren wie bisher (letzteres hier bei uns).
    Das ist m. E. ganz nach dem G'schmäckle der Beteiligten zu regeln.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich habe die Betreuungssachen bisher an zwei Gerichten bearbeitet.
    An einem erfolgt die Verteilung für SE und RPfl nach Endziffern, an dem anderen nach Namen. Die Richter teilen an beiden Gerichten nach Wohnort. Probleme gibt es damit nicht.

  • Zuständigkeit der Geschäftsstelle nach Wohnort ist nicht wirklich praktisch. Dann erhält die Betreuungsakte ja bei jedem Umzug innerhalb des Gerichtsbezirks ein neues Aktenzeichen.



    Ist das Aktenzeichen denn mit der Geschäftsstelle verknüpft :gruebel:? Das irritiert mich aber etwas, ich kenne nur, dass das Richterreferat als Ordnungsmerkmal im Aktenzeichen auftaucht.

    Was bei einer Richter-Wohnort-Zurodnung aber auch dazu führt, dass sich das Ordnungsmerkmal bei einem Wegzug aus dem "Richterort" ändert.

  • Rpfl-Zuständigkeit nach Wohnort halte ich aus den Gründen, die für die Richter gelten, ebenfalls für sinnvoll. Der Rpfl muss zwar nicht so oft rausfahren, aber sooo selten ist das auch nicht...
    Wurde an meinem alten Gericht ebenfalls so gehandhabt.

    Bei Gerichten, an denen jede SE eine eigenes Aktenzeichen hat, ist das von Mola angerissene Problem aber nicht zu verachten...
    Das ganze könnte aber dadurch gelöst werden, dass der Wohnort nur als Zusatz im Aktenzeichen, also wie ein Anhängsel, geführt wird...

  • Ich kenne es nur so, dass das AZ von der SE abhängt, allerdings gehören an beiden Gerichten, an denen ich Betreuungen bearbeitet habe, sämtliche Mitarbeiterinnen der Betreuungs-SE (inzwischen) derselben "Abteilung" an. Daher würde sich das AZ nicht ändern.

  • Wenn ich von den hiesigen Gegenheiten (Landkreis, Kreisstadt als größte Stadt mit ca. 50000 Einwohnern = Gerichtssitz) ausgehe, kann ich mir nicht vorstelllen, dass eine gerechte Aufteilung möglich wäre.

    Da hätten ja für die Kreisstadt zuständigen Richter/Rechtspfleger nur kurze Fahrstrecken zu Anhörungen, während die anderen durch den ganzen Landkeis fahren.

    Zudem fände ich die mit dem Wechsel des Wohnorts verbundenen Bearbeiterwechsel nicht so günstig.

  • Hm, bisher wurden die Aktenzeichen mit Richterkennzahlen versehen, insofern würde sich auch nichts ändern.
    Im Rechtspflegerbereich könnte man die Verteilung an den Richter angleichen, also einem Richter einen entsprechenden Rechtspfleger zuordnen.
    Wegen den Fahrten zu Anhörungen könnte das schon sinnvoll sein, allerdings kommt es jetzt nicht wirklich oft vor, dass ich Anhörungen machen muss (sagen wir ca. 15 pro Jahr).
    Sollte sich wegen Umzugs des Betroffenen die Richterkennzahl ändern, wäre dann evtl. eine andere Servicekraft zuständig. Wenn sich die Richterkennzahl ändern würde, hätte das aber keine Auswirkungen auf das eigentliche nur einmal zu vergebende GZ (XVII + laufende Nummer/ Jahr).
    Ich frage mich nur, wie das die Geschäftsstelle handhaben soll. Sortiert dann jeder seine Akten nach Wohnorten. Und innerhalb des Wohnortes? Nach dem Aktenzeichen (Jahr und laufende Nummer)? Oder da dann doch wieder nach Buchstaben? Halte ich für hochst bedenklich... Da findet ja keiner mehr was.:(

  • Rpfl-Zuständigkeit nach Wohnort halte ich aus den Gründen, die für die Richter gelten, ebenfalls für sinnvoll. Der Rpfl muss zwar nicht so oft rausfahren, aber sooo selten ist das auch nicht...
    Wurde an meinem alten Gericht ebenfalls so gehandhabt.Bei Gerichten, an denen jede SE eine eigenes Aktenzeichen hat, ist das von Mola angerissene Problem aber nicht zu verachten...
    Das ganze könnte aber dadurch gelöst werden, dass der Wohnort nur als Zusatz im Aktenzeichen, also wie ein Anhängsel, geführt wird... Wegen den Fahrten zu Anhörungen könnte das schon sinnvoll sein, allerdings kommt es jetzt nicht wirklich oft vor, dass ich Anhörungen machen muss (sagen wir ca. 15 pro Jahr).
    Sollte sich wegen Umzugs des Betroffenen die Richterkennzahl ändern, wäre dann evtl. eine andere Servicekraft zuständig. Wenn sich die Richterkennzahl ändern würde, hätte das aber keine Auswirkungen auf das eigentliche nur einmal zu vergebende GZ (XVII + laufende Nummer/ Jahr).Ich frage mich nur, wie das die Geschäftsstelle handhaben soll. Sortiert dann jeder seine Akten nach Wohnorten. Und innerhalb des Wohnortes? Nach dem Aktenzeichen (Jahr und laufende Nummer)? Oder da dann doch wieder nach Buchstaben? Halte ich für hochst bedenklich... Da findet ja keiner mehr was.


  • Das ganze könnte aber dadurch gelöst werden, dass der Wohnort nur als Zusatz im Aktenzeichen, also wie ein Anhängsel, geführt wird... Wegen den Fahrten zu Anhörungen könnte das schon sinnvoll sein, allerdings kommt es jetzt nicht wirklich oft vor, dass ich Anhörungen machen muss (sagen wir ca. 15 pro Jahr).
    Sollte sich wegen Umzugs des Betroffenen die Richterkennzahl ändern, wäre dann evtl. eine andere Servicekraft zuständig. Wenn sich die Richterkennzahl ändern würde, hätte das aber keine Auswirkungen auf das eigentliche nur einmal zu vergebende GZ (XVII + laufende Nummer/ Jahr).Ich frage mich nur, wie das die Geschäftsstelle handhaben soll. Sortiert dann jeder seine Akten nach Wohnorten. Und innerhalb des Wohnortes? Nach dem Aktenzeichen (Jahr und laufende Nummer)? Oder da dann doch wieder nach Buchstaben? Halte ich für hochst bedenklich... Da findet ja keiner mehr was.




    Est ist ja nicht gerade der beste Stil, Teile von Beiträgen anderer Nutzer ohne Zitatskennzeichnung in eigene einzubauen.

  • Wir hatten lange Jahre die Richterzuständigkeit nach Wohnorten, alle anderen nach Endziffern.
    Dann wurden auch die Geschäftststellen nach Wohnorten zugeordnet ( Rechtspfleger nicht ).
    Unsere Erfahrung ist, dass dies eine schlechte Lösung ist. Sobald eine Änderung im Zuschnitt der Richterpensen ist, muss die auf den Geschäftstellen nachvollzogen werden. Bei Eilbetreuungen wird die Akte zunächst auf Geschäfstelle A ( zuständig Krankenhaus ) dann auf Geschäftstelle B ( Zuständigkeit Reha ) dann Geschäftstelle C ( Zuständigkeit Heim ) geführt und erhält u.U. in kürzester Zeit 3 verschiedene Aktenzeichen. Auch kann mann pensentechnisch auf den Geschäfststellenüberhaupt nicht mehr variieren und kleinere Änderungen durchführen.
    In der Theorie mag es funktionieren, dem Wirklichkeitstest hat das System bei uns nicht bestanden.

  • Also bei uns (3 Rpfl und 3,5 Geschäftsstellen) ist es auch insgesamt nach Wohnorten aufgeteilt. Die Ablage in den Geschäftsstellen erfolgt bei uns nach den Fristen für das ganze Jahr (über diese Sinnhaltigkeit lässt sich streiten). Im Aktenzeichen taucht (auf Grund des neuen Programmes) nur noch eine Richterkennzahl vor der XVII auf und die Zahl ist mittlerweile eher uninteressant geworden.
    Die Aufteilung klappt soweit ganz gut. Vor allem Richter können dann gleich mehrere Anhörungen in einem PH verbinden. Unser Gerichtsbezirk ist etwas weitläufig (dank Gebietsreform) und da ist es ganz gut, wenn jeder Rpfl. nur für einen Bereich zuständig ist, in dem er sich dann mit der Zeit auskennt. Da die Aufteilung so grob nach Gebieten (je nachdem wie es mit den Zahlen klappte) erfolgte, hatte ein Wohnortwechsel auch nicht immer einen Bearbeiterwechsel zur Folge.
    Außerdem wir das von den Berufsbetreuern gut angenommen, weil die anhand des Wohnortes immer gleich wissen, an wen (Ri, Rpfl, Gst.) sie sich wenden müssen.

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