mehrere Nebenkläger - ein Anwalt

  • Hallo zusammen,
    hab hier zwei Nebenklägerinnen, die von dem gleichen RA vertreten werden- bekommt dieser dann alle Gebühren doppelt aus dem gleichen Streitwert, oder gibt´s hier ne Erhöhung für mehrere wie in Zivilsachen???

  • Ahhhhh, nun bekomm ich gleich die Motten - mein Richter hat mir gerade nen Beschluss gebracht, dass die Werte nun dann doch unterschiedlich hoch sind für die beiden...
    rechne ich nun den Wert für die Verfahrensgebühr und Terminsgebühr zusammen? und wie zum T...erhöhe ich dann die Verfahrensgebühr wenn ich zwei unterschiedliche Werte habe?

  • Dass es in Strafsachen Streitwerte geben sollte, wäre mir neu.

    Die Gebühren sind anhand des Gebührenrahmens festzusetzen oder (bei Beiordnung im Wege der PKH) aufgrund der Festgebühren.

    Einmal editiert, zuletzt von Borrelio (14. September 2010 um 09:05) aus folgendem Grund: erweitert

  • So nocheinmal von vorne:-)
    es handelt sich um zwei Nebenklägerinnen, die von einem RA vertreten werden und nun liegen hier KFA´s gegen den Angeklagten vor, welche aber nur das Adhäsionsverfahren betreffen und für dieses gibt´s eben unterschiedliche Streitwerte für die beiden Nebenklägerinnen

  • Halt mal bitte die Begrifflichkeiten sauber auseinander, dann passieren Dir auch nicht so wirre Sachverhaltsschilderungen.

    Der Nebenklagevertreter rechnet wie der Verteidiger ab. Wenn er mehrere Nebenkläger vertritt, werden die Gebühren um 30% je weiterem Mandanten erhöht.

    Der Adhäsionsklägervertreter rechnet nur die 4143 ab. Wenn er mehrere Adhäsionskläger vertritt, werden die Werte addiert.

    Nebenklage und Adhäsionsverfahren fallen naturgemäß häufig zusammen, das ist aber nicht zwingend.

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