§ 48 Abs. 6 Satz 3 RVG gilt unabhängig davon, ob die Verfahrensverbindung vor oder nach der in einem der verbundenen Verfahren vorgenommenen Pflichtverteidigerbeiordnung angeordnet wird.
OLG Zweibrücken, 14.10.17, 1 Ws 196/17
Mayer, FD-RVG 2017, 398562