@Jörg:
Das kann man aber noch erklären: Sorry, Bürger, aber das reicht nicht. Bitte gehen Sie zum Notar. Da kann man die Linie vorgeben.
Aber wo willste hier in diesem Falle die Beteiligten noch hinschicken? Diese Kiste ist so verfahren, weil sich ja niemand zuständig fühlt (warum auch immer).
Vertreter der Beteiligten im Grundbuchverfahren ist der Notar. Diesem wurde mittels Zwischenverfügung aufgegeben, eine den Formerfordernissen des Grundbuchverfahrens entsprechende Freigabeerklärung einzureichen. Dagegen wendet er sich jetzt mit der Beschwerde, da der Verwalter ihm entgegenhält, dass einfache Schriftform ausreichend ist. Das OLG mag entscheiden.