Zustellung MB auf Schiff mit ausländischer Flagge

  • Kann man ohne weiteres einen Mahnbescheid auf einem Schiff mit ausländischer Flagge (Niederlande) zustellen?
    Das Schiff befindet sich in deutschen Hoheitsgewässern.

    Falls bekannt, würde auch die Vorschrift interessieren, woraus sich die Zuständigkeit des deutschen Gerichtes ergibt.
    Aber die Vorschrift ist eher zweitrangig :)

  • mich würde mal interessieren wie der gute mann gemeldet ist... u. U. kann es ja sowas ähnliches sein, wie bei einem nato- trppenstatut (ich sage bewusst ähnlich). ansonsten muss deer ja ne meldeadresse haben, worüber seine post läuft. grundsätzlich kann man ja nur unter zustellfähigen adressen zustellen und das schiff kann ja gerne auch mal woanders sein als immer an der gleichen bootsanlegestelle oder hafen.

  • Ich hätte dann auch noch was ähnliches zu bieten. :D

    Im Luftverkehrsrecht unterliegen ein Luftfahrzeug und seine Besatzung grundsätzlich dem Recht des Aufenthaltsstaates.

    Möglicherweise gilt im Seerecht ähnliches. Das wird dann im Zweifel in irgendeinem internationalen Abkommen geregelt sein.

  • ja, sowas ähnliches hab ich auch überlegt.
    auch bei schiffsleuten ist es doch in deutschland grundsätzlich so, dass die eine postadresse haben (kein postfach, sondern ne echte adresse). von daher würde ich erstmal klären, wo der überhaupt melderechtlich erfasst ist. muss der ast. halt machen, ist ja ein ast.- verfahren.

  • Der Betroffenen ist Niederländer und wohl irgendwie die meiste Zeit auf dem Schiff. Er hat dort angeblich auch schon andere Schriftstücke zugestellt bekommen.

    Wenn auf dem Schiff deutsches Recht gilt, dann kann der MB in deutscher Sprache zugestellt werden, anderenfalls müsste die niederländische Variante zugestellt werden.
    Werde mich mal näher im Seerecht schlau machen...

  • wenn er niederländer ist und eigentlich in deutschland wohnt (schiff), dann ist es doch auch keine auslandszustellung sondern ganz normal inland. dann würde es mich nicht interessieren, ob er niederländer ist oder so.
    wenn bei uns ein türke (stellvertretend für alle ausländer) einen mb in deutschland bekommt, dann bekommt er ihn doch auch nur auf deutsch. pech, wenn er deutsch nicht kann.

    wo ist der niederländer denn nun gemeldet?

  • noch mal ne praktische frage:
    wie willst du denn das deinem zustellunternehmen klar machen, wo zugestellt werden soll?! tankerschiff: else zur zeit hafen so und so. wenn nicht mehr da, dann bitte hinterherschippern und woanders zustellen? was ist,wenn der morgen nach dänemark schippert? willst du dann ne auslandszustellung in dänemark machen?

  • Guter tipp mit dem Bundesamt, danke

    Das Schiff befindet sich noch einige Zeit in deutschen Gewässern; die Zustellung kann über die Küstenwache erfolgen. Was passiert, wenn das Schiff die deutschen Hoheitsgewässer verlässt, weiß ich auch nicht

    Muss bloß wissen, ob deutsches oder niederländisches Recht auf dem Schiff gilt...

  • Für die Interessierten:

    Hab was im UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ) von 1982 gefunden.
    Deutschland ist diesem Übereinkommen 1994 beigetreten und gem. Art. 2 bis 5 SRÜ ist innerhalb der 12 Meilen-Grenze deutsches Recht maßgeblich.
    Allerdings gelten für Handelsschiffe, die lediglich auf Durchfahrt sind, einige Besonderheiten (Vgl Art. 28 SRÜ).
    Die Zustellung des MB auf dem Schiff wird aber mal versucht...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!