Lw-Ersuchen und Erbbaurechtsbestellung

  • Zur Vorgeschichte:

    Im Juni ging hier ein Erbbaurechtsvertrag ein, der die Errichtung einer Biogasanlage zum Gegenstand hat. Damals wurde zunächst nur beantragt, den Vertragsgegenstand lastenfrei vom Hofgrundbuch auf ein neues Blatt abzuschreiben.
    Das ist dann erfolgt.

    Vorgestern ging dann ein Ersuchen des Lw-Gerichts ein, das abgeschriebene Flurstück (wieder) auf dem Höfeblatt zu buchen.

    Gestern ging schließlich der Antrag auf Eintragung des Erbbaurechts nebst Nebenrechten ein.

    Eigentlich möchte ich dem Ersuchen nicht folgen, da ich es grundsätzlich für übersichtlicher halte, wenn Erbbaugrundstücke allein irgendwo gebucht sind.

    Ich fürchte aber, dem steht § 7 HöfeVfO entgegen, oder was meint Ihr?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Sieht euer Lw-Gericht das so eng, bei uns ist es üblich, dass ein Hof in mehreren Blättern eingetragen ist. Natürlich mit entsprechendem Vermerk und Verweis auf die beteiligten Blätter.

  • Hofzugehörigkeitsvermerke werden hier eigentlich nur für anderswo gebuchte Miteigentumsanteile eingetragen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Auch bei uns (Rh-Pf) können Hofgrundstücke in verschiedenen Blättern derselben Gemarkung eingetragen sein, ohne dass sich Höfeausschuss oder LW-Gericht darum kümmern.
    Wenn allerdings das LW-Gericht um eine bestimmte Buchung ersuchen würde, sähe ich mich daran gebunden (natürlich nur, wenn es rechtlich möglich ist).

  • Sieht euer Lw-Gericht das so eng, bei uns ist es üblich, dass ein Hof in mehreren Blättern eingetragen ist. Natürlich mit entsprechendem Vermerk und Verweis auf die beteiligten Blätter.

    Bei uns sind alle Hofgrundstücke auf dem Blatt der Hofstelle gebucht.
    Wenn Ackerland/Grünland hinzuerworben wird, trag ich's gleich in das Blatt der Hofstelle ein und lege dann dem LW-Gericht vor.
    Bei uns in den Outbacks gibts eben noch viele Höfe.

    Hab aber selber etliche Jahre Lw-Sachen gemacht.
    Vielleicht bin ich deswegen etwas fizzelig! ;)

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