Stellungnahme wg. Entgegennahme von Sicherheiten außerhalb der allg. Dienstzeiten

  • Guten Morgen zusammen,

    bin um Stellungnahme zu der Anpassung der Vorschrift "Entgegennahme von Sicherheiten nach §§ 116, 116a StPO außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten" gebeten worden.

    Habt ihr eine solche Mitteilung auch erhalten?

    Viele Grüße

  • Es wurde bei uns angesprochen.

    Es macht aber nur wenig bis überhaupt keinen Sinn aus meiner Sicht. Ich hatte in den vergangenen 2 Jahren das genau 2-mal. Dann ist es außerhalb der Öffnungszeiten noch seltener.

    Ich denke der Aufwand (ein Rpfl. und ein Bedienstete der Kasse, der dann das Geld entgegennimmt) rechtfertigt solch einen seltenen Fall einfach nicht. Und wir sind schon eine Stadt, die noch eine JVA zu bieten hat, da dürfte es in einer "JVA-losen-Stadt" sicher noch seltener von Nöten sein...

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