Fahrverbot: kaputter Führerschein

  • öfter mal was neues: :eek:

    mir wird ein FS zur Vollstreckung eines FVs in die amtliche Verwahrung gegeben, von dem gut 1/4 schlichtweg fehlt...

    sprich: es ist ein FS im Scheckkartenformat, wenn man das mit dem Bild von Wikipedia vergleicht:




    dann fehlt das Stück wo die Nr. 13 + 14 eingetragen werden bis zum Silberstreif, bis runter zu den 3 Verkehrszeichen (Verkehrszeichen sind ab); die Aufzählung darunter ist noch da

    (edit: das fehlende Teil pruzelte gerade noch aus dem Umschlag; der Schaden sieht nicht so aus, als wäre er durch den Brieföffner oder so entstanden, das ist auch keine Schnittkante, sondern halt durch die Zeit/Abnutzung abgebrochen, der FS hat auch schon so ne weitere Knick-Falte an dem er auseinander zu brechen droht; ich denke der FS war so im Brief, drum hat die Geschäftsstelle mir das auch direkt so vorgelegt, sonst wird der immer gleich in einen neuen Umschlag vorgeheftet)


    hat das Auswirkungen auf die Vollstreckung? Hab ich jetzt überhaupt einen Führerschein in amtlicher Verwahrung?
    Sollte ich bei der FE-Behörde Anfrage stellen, wieviele Führerscheine/Führerscheinnummern auf den VU ausgestellt sind? Und im Moment bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob das Ding überhaupt echt ist. Also insgesamt sieht das Ding schon "echt" aus, also von Farbe, Schrift und so...meiner glitzert vorne aber, also diese Sichherheitsmerkmale, der Bundesadler rechts unterm Foto (aber ich weiß ja nicht, ob das erst später hinzu kam)..., aber das bekäme ich ja über eine Anfrage bei der Behörde raus?

  • Danke.
    Sonst stimmt alles. Ich hab auch inzwischen mit anderen Leuten geredet, deren FS auch etwas abgenutzt ist und es kann wohl schon vorkommen, dass man diese oberflächige Geglitzer mit der Zeit nicht mehr sieht. Daher geh ich jetzt davon aus, die Person hat den FS all die Jahre mit nem Berg von Münzen im Geldbeutel herumgetragen. Bei den Scheckkarten-Führerscheinen war das jetzt mal der Verschlissenste, den ich hatte...da ist so mancher uralt blaugrauer noch besser in Schuss.

    Ich hab noch einen Vermerk über den kaputten Zustand gemacht; nicht, dass es nachher heißt, man hätte den entwertet... .

  • Guten Morgen,

    ich habe gerade den selben Fall vor mir liegen. An wen gebe ich den kaputten Führerschein zurück? An den Verurteilten? An die Fahrerlaubnisbehörde?

    Freundliche Grüße :)

  • Wenn Du Dir über die Echtheit des Führerscheines im Klaren bist, dann zurück an den VU.

    Du kannst ja bei der Rücksendung anregen, dass der VU den Führerschein aufgrund des Zustandes neu ausstellen lassen sollte.

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