Passt das aktuell grad weiterhin ?
# 14 von Dalbello:
Die Zurückweisung der Berufung lässt keine Rechtskraft entstehen, weil es die Möglichkeit des § 544 ZPO gibt, also selbst wenn die Revision nicht zugelassen ist, ist die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegeben..................
Was weiß denn ich, unter welchen Voraussetzungen
nicht doch noch ein höheres RM eröffnet ist - Nichtzulassungsbeschwerde - Anhörungsrüge ... ?
Wo ist also das Problem des Gläubigers, sich - zack - einen Rechtskraftvermerk des entsprechenden PG zu besorgen, anstatt sich auf ggf. langwierigere Diskussionen und Argumentationen mit dem VG einzulassen; wird man ja schon misstrauisch ... soso, aha, wohl doch noch nicht so ganz rechtskräftig, was - oder wieso kriegst du hier offenbar nicht mal eben schnell deinen luschigen RKV, anstatt mich hier voll zu tüten, na, was, häh ...