Die Diskussion zum "sächsischen Fall" (Hirschmüller) hatten wir hier...
Da sollte mein neuer Hinweis auch hin; aufgrund der Ähnlichkeit der Thread-Namen bin ich aber irgendwie durcheinander gekommen. Wenn ich Zeit habe, werde ich Kai vielleicht mal bitten, die beiden Themenkreise auszugliedern und in einen Fred zu packen.
Hinsichtlich der Lieferantenproblematik bin ich gerade auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2015, IX ZR 6/14, gestoßen. Eine einfache Bitte um Ratenzahlung (ohne Begründung) indiziert die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit nicht. [Wieso entscheidet der IX. Zivilsenat so viel schneller als der II. Zivilsenat? Die sind schon bei .... 14er-Aktenzeichen. Meine Sache aus dem Jahr 2013 liegt und liegt ...)