Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung hinsichtlich des Kinderfreibetrages

  • In meinem Fall wurde Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt.
    Daraufhin legte der Anwalt Beschwerde ein, weil der Kinderfreibetrag für das Kind nicht berücksichtigt wurde.
    Der Richter begründete es so, dass es das Kind der Lebensgefährtin ist und der Antragsteller ihm somit nicht unterhaltsverpflichtet sei.

    Das OLG hat die Beschwerde mit derselben Begründung zurückgewiesen.

    Jetzt wird die Abänderung beantragt. Beigefügt ist die Urkunde einer Vaterschaftsanerkennung.

    Kann ich den Kinderfreibetrag nun berücksichtigen? :gruebel:

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