Rechtsnachfolgeklausel

  • Juhu,
    ich steh mir gerade im Weg...:oops:
    Kl beantragt RNF für VU seitens des Bkl=> Bkl ist verstorben und nun soll VU auf Erben umgeschrieben werden, damit Kl gg. Erben des Bkl vollstrecken kann.

    so nun meine wohl blöde Frage, da ich bisher immernur RNF auf Klägerseite aufgrund Abtretung hatte: es ist doch für mich ausreichend, wenn ich den Antrag des Klägers habe auf Erteilung der RNF-Klausel auf seiten des Beklagten und einen Erbschein in Ausfertigung, oder?

  • Wenn der Erbschein in Ausfertigung vorliegt: Jopp, reicht aus. RNF liegt vor und ist durch öffentliche Urkunden nachgewiesen, außerdem haste nen Antrag und im besten Falle auch die vollstreckbare. Was will man mehr? ;)

  • Und den Erben würde ich vor Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel auf jeden Fall rechtliches Gehör gewähren.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Und den Erben würde ich vor Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel auf jeden Fall rechtliches Gehör gewähren.



    Kann man machen, aber Anfechtung der Erbschaft durch die Erben ist wohl eher schwierig, wenn der Erbschein bereits in der Welt ist. Schadet aber definitiv nicht.

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