Genehmigung zur Einräumung von Sondernutzungsrecht an Garage

  • Hallo liebe Forenmitglieder, nachdem ich immer nur passiv hilfesuchend war und eure Beiträge nur gelesen habe, muss ich jetzt doch mal zwecks Hilfe posten:

    Mir wird vorgelegt eine Fotokopie eines Vertrages zur Genehmigung.

    Zum sachverhalt:
    Der Minderjährige hatte von dem Bruder seiner Urgroßmutter eine "Eigentumswohnung" geerbt. (nur der Junge allein,nicht die Eltern)
    Die Eigentümergemeinschaft umfasst 95 Wohneinheiten und es gab bisher keine Festlegung über die Zuordnung der Garagen und Parkplätze.
    Die Eigentümergemeinschaft hat sich nun aufgrund zunehmender Diskussionen dazu entschlossen, die Parkplätze aufgrund der bisherigen Nutzung erstmalig im Wege der Einräumung von Sondernutzungsrechten in den einzelnen Grundbüchern festzuschreiben.

    Ist hierfür überhaupt eine Genehmigung erforderlich?
    Ich habe in diversen Aufsätzen und Kommentaren hierzu nichts gefunden.

    Kann ein Genehmigungserfordernis verneint werden? oder muss man diesen Vertrag als Änderung der Teilungserklärung verstehen und insoweit als verfügung über ein Grundstück behandeln, wonach dann eine Genhemigung nach 1821 Nr. 1 erforderlich wäre?

    Würden die Grundbuchrechtspfleger unter euch eine Genehmigung zur Eintragung in das Grundbuch verlangen?

    Schonmal im Voraus vielen Dank für eure Hilfe!

  • oder muss man diesen Vertrag als Änderung der Teilungserklärung verstehen und insoweit als verfügung über ein Grundstück behandeln, wonach dann eine Genhemigung nach 1821 Nr. 1 erforderlich wäre?

    Würden die Grundbuchrechtspfleger unter euch eine Genehmigung zur Eintragung in das Grundbuch verlangen?


    So wie ich den Sachverhalt verstehe, war bisher kein Sondernutzungsrecht an Parkplätzen eingeräumt. Mit Vereinbarung von Sondernutzungsrechten wird daher das Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer belastet bzw. eingeschränkt, so dass ich eine Verfügung i.S.d. § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB hierin sehe.

    Ulf

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