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Hat jemand eine Idee, oder bleibt nur die Möglichkeit, die Akte als Karteileiche fortzuführen und jährlich einen "Bericht" einzufordern
Könnte - bis auf USA- glatt meine Vormundschaft sein.
Bei meiner Vormundschaft frage ich jährlich das Meldeamt des letzten Aufenthalts und die letzte Krankenversicherung an, ob es Hinweise auf Rückkehr meiner Mündel in die BRD gibt. Auch das deutsche Konsulat habe ich angeschrieben und nach dorthin mitgeteilt, dass der Reiseausweis nur noch bis 1.4.18 (weiß ich vom EMA) gültig ist und nur der Vormund berechtigt ist, ein neues Dokument zu beantragen oder entgegen zu nehmen.
Darüber berichte ich jährlich.
Auf einer unserer gemeinsamen Dienstbesprechungen sind wir überein gekommen, dass die Nachforschung einzig und allein Sache des Vormundes ist und das Familiengericht sich solange auf Fragen an ihn beschränkt, wie kein familiengerichtlicher Entscheidungsbedarf besteht. Allein der unbekannte Aufenthalt löse noch keinen rechtlichen Bedarf aus.