Mahnverfahren durch den mittleren Dienst ?

  • Hallo,

    heute erhielt ich (als nicht feiertagsberechtigter und damit bruttoinlandsproduktstärkender Bundesbürger) einen maschinell angefertigten Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Bremen.

    Offensichtlich erlassen von XYZ, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
    Scheinbar handelt es sich nicht um den Ausfertigungsvermerk (der ist ja bei einem maschinellen VB überhaupt nicht erforderlich), sondern um die Angabe derjenigen Person, die das Ding erlassen hat.

    Ist das Mahnverfahren jetzt etwa auf den mittleren Dienst übertragen?
    Oder ist das nur in Bremen so?
    Wenn ja, warum ist es (nur) dort so?

    Viele Grüße

    von jemandem, der auch gerne frei hätte, damit er sich endlich mal erholen kann...

  • Soweit ich weiss hat Bremen aus mir nicht verständlichen Gründen von der Öffnungsklausel zur Übertragung des Mahnverfahrens auf den mittleren Dienst Gebrauch gemacht ...

  • Sachsen-Anhalt vielleicht auch? Hab nämlich einen VB aus S-A, der von einer "Justizfachangestellten als UdG" erlassen wurde. War ziemlich ratlos und wollte morgen mal dort anrufen.

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • Ja, Bremen und SA haben davon Gebtauch gemacht. Das ist irgendwie im Hau- Ruck- Verfahren passiert. Sprich: keiner von dort hat Ahnung, was er da tut.
    Ich hatte in Niedersachsen zwei UdG´s zum Anlernen da. Es ist unglaublich, was da an Basiswissen fehlt. Und nun sollen die einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel schaffen dürfen. Find ich schon merkwürdig.
    Die "Auserwählten" können für die Wissenslücken ja nichts, aber ich finde es schon ein wenig seltsam. Die haben (soweit ich das verstanden hab) zwei Monate Workshop bekommen und dann mustten sie ne "Prüfung" ablegen und sind nun qualifiziert für den mahn- job. Naja... ich hoffe, das Niedersachsen sich sträubt so lang es geht, denn Probleme gibts jetzt schon genug!

  • Bei der Übertragung der PKH-Vergütungsanweisung auf den mD sieht es doch genauso aus. Ich habe noch keinen kennen gelernt, dem die BRAGO oder jetzt das RVG in einer Tagesveranstaltung sicher beigebracht werden konnte. Das Ergebnis ist entsprechend, wenn man dann später festsetzen soll...

    Was ich schon nicht verstehe, ist wieder einmal die Tatsache, dass solche erheblichen Tatsachen nicht wenigstens mal derart bekannt gemacht werden, dass alle, die es betreffen könnte, auch mal Bescheid wissen. Mir ist die Übertragung des MV auch unbekannt gewesen.

    Bei solchen Maßnahmen wie den hier genannten werden die Leute des mD regelrecht verhohnepipelt.

  • Sehr schön ist auch, dass der mD gar keine Ausbildung für solche Rechtsgebiete hat.
    Die wissen ja noch nicht mal, warum ein Einzelkaufmann Einzelkaufmann ist oder die Vertretungsverhältniss der verschiedenen Gesellschaftsformen.
    OOder Auslandsmahnverfahren. Ganz böse, wenn das der UdG macht...ich hab da so viel Sch... ausbügeln müssen...

  • Soweit ich weiss hat Bremen aus mir nicht verständlichen Gründen von der Öffnungsklausel zur Übertragung des Mahnverfahrens auf den mittleren Dienst Gebrauch gemacht ...



    Ich verstehe das schon, man will Geld sparen. Und wenn es bei 99 % aller Fälle klappt, ist die Ausfallquote doch gering ;)

  • @ erzett:
    wirklich gesprt wird daurch nicht.
    es sitzen nämlich nur "alte" mDler auf den Posten, der ehemligen A)er Rechtspfleger.
    Sprch, durch höheres Dientsalter, Familienzuschlag, Ehegattenzuschlag, Besoldungsstufe bezahlen die für die mDler mehr als für einen RPfl. frisch von der Prüfung.
    Die Mahnsachen werden dann nämlich als höherwertige Arbeit des mD eingestuft, aber abwertend bei den echtspflegern.
    Unverständnis macht sich breit bei mir...
    Ich als alter Zemi krieg da nen Hals! :mad: :mad: :mad:

  • @ erzett:
    wirklich gesprt wird daurch nicht.
    es sitzen nämlich nur "alte" mDler auf den Posten, der ehemligen A)er Rechtspfleger.
    Sprch, durch höheres Dientsalter, Familienzuschlag, Ehegattenzuschlag, Besoldungsstufe bezahlen die für die mDler mehr als für einen RPfl. frisch von der Prüfung.
    :mad: :mad:



    Auch wenn mich die "Verwalter" jetzt zerreissen werden, natürlich spart es Geld, wenn ein A8-er eine A9-er Arbeit erledigt. Das sagt doch schon die Zahl. :ironie:

  • Warum, das Problem ist doch alt. Der Kostenbeamte in A9Z hat sich immer schon über die "blöden" Rechtspfleger in A8 oder 9 kaputtgelacht und diesen dann mit Vergnügen die schwierigen Rechtsprobleme vorgelegt.

    Bis der Rechtspfleger einen solchen Alt-MDler mit ein paar Kindern gehaltsmäßig einholt, muß er schon in A11 sein und dann natürlich fast 40.



  • bei nicht maschinell erlassenen Bescheiden steht ausnahmsweise doch ein Ausfertigungsvermerk drunter. Ob der Bescheid manuell erstellt wurde, erkennt man an einem "N" am Ende der GNR.
    Hast du eine Urschrift oder Antragsteller-/Antragsgegner-Ausfertigung?

  • Zitat

    Auch wenn mich die "Verwalter" jetzt zerreissen werden, natürlich spart es Geld, wenn ein A8-er eine A9-er Arbeit erledigt



    Hallo Erzett,
    das ist es ja ... Nach meiner Überzeugung - und Berechnung ; thematisiert wird das ja immer mal wieder - spart man gar nichts. Im Gegenteil - man zahlt noch drauf, wenn man das Ganze seriös betrachtet und im Vordergrund davon ausgeht, dass das Verfahren auch nach der Übertragung noch reibungslos laufen soll.
    Man setzt höchstens Rechtspflegerkapazitäten frei , die man aber in gewisser Zahl im Bereich des mittleren Dienstes oder im Angestelltenbereich wieder auffüllen muss.
    Und hochwertige Beamte des mittleren Dienstes ( hier würden durch die Analytik bei uns eine entsprechend hochwertige Einstufung herauskommen ) sind budgettechnisch nun einmal teurer als die Berufseinsteiger im Bereich des gehobenen Dienstes ...

  • @FloHH:
    Sach ich doch die ganze Zeit!
    Ist doch alle eine große Verar...e!
    Und die Rechtspfleger, die das bis Dato gemacht haben? Och, am anderen Endes des Bundeslandes ist ja noch was frei... Am AG A... der Welt!:unschuldi

    Außerdem isr es in BBremen und SA so geregelt, dass da trotzdem noch eins oder zwei Rechtspfleger rumsitzen, sozusagen als "fachliche Leitung". Die machen dann den allerletzten DReck, den der UdG nicht kann/ weiß und erstellt Vordrucke mit vorgeheucheltem rechtlichen Wissen, die der UdG dann als sein eigenes Schreiben ausgeben darf.
    Supi, oder?!
    Das nennt man Arbeitsteilung!

  • @ Erzett:
    Wenn Hamburg sich sogar mit MeckPomm zusammenschließt und alle Mahnsachen in Hamburg bearbeitet werden... ists mit mD auch nicht mehr weit.

  • Es gab mal ein grosses Versandhaus in Hamburg, die wollten Räumlichkeiten für die Rechtspfleger bereitstellen, damit die vor Ort entscheiden können. Jetzt würdens dann vielleicht schon die Schreibkräfte machen. :(

  • Also bis jetzt habe ich mich in diesem Thread als eine der UdG schön brav zurückgehalten, aber wenn ich solche Aussagen lese.....

    Zitat

    Sehr schön ist auch, dass der mD gar keine Ausbildung für solche Rechtsgebiete hat.
    Die wissen ja noch nicht mal, warum ein Einzelkaufmann Einzelkaufmann ist oder die Vertretungsverhältniss der verschiedenen Gesellschaftsformen.
    OOder Auslandsmahnverfahren. Ganz böse, wenn das der UdG macht...ich hab da so viel Sch... ausbügeln müssen...


    Zitat

    Die machen dann den allerletzten DReck, den der UdG nicht kann/ weiß und erstellt Vordrucke mit vorgeheucheltem rechtlichen Wissen, die der UdG dann als sein eigenes Schreiben ausgeben darf.
    Supi, oder?!
    Das nennt man Arbeitsteilung!




    ...dann könnte ich echt ko...!:motz: :binsauer Sorry, aber das haben wir schon in so manchen Threads durchgekaut! Bitte nicht immer gleich alle in einen Topf werfen! Es geht nämlich auch andersrum. Bei uns hier muss nämlich der Rpfl. die meisten Schreiben und Beschlüsse nur noch unterschreiben! Supi, oder? DAS denn man Arbeitsteilung! :mad: Und den zitierten "allerletzten Dreck" und das "vorgeheuchelte rechtliche Wissen" will ich hier auch nicht mehr lesen müssen! Absolut daneben! Ich kenne auch einige Rpfl., Ri, RA u. a. auf die dies manchmal auch das passen würde! Also mal ganz sachte mit den Ausdrücken! Es gibt - wie schon mal erwähnt - Solche und Solche in jeder Berufssparte!

    Was die Besoldungen angeht: Bisher wurde hier immer nur von dem mtl. Dienst geredet, wenn es um die Serviceeinheit ging! Die Justizfachangestellten gehören auch dazu (sind genau gleichgestellt wie der mtl. Dienst) und diese bekommen (leider) wesentlich weniger Gehalt für die gleiche Tätigkeit.

    Zitat

    Sehr schön ist auch, dass der mD gar keine Ausbildung für solche Rechtsgebiete hat.
    Die wissen ja noch nicht mal, warum ein Einzelkaufmann Einzelkaufmann ist oder die Vertretungsverhältniss der verschiedenen Gesellschaftsformen.



    Traurig, traurig, kann schon sein dass der mD gar keine Ausbildung für soclhe Rechtsgebiete hat, was ich allerdings bezweifle und ein Rpfl. wohl auch nicht beurteilen kann, oder?! Die 3-jährige Ausbildung der JfAng. beinhaltet auf jeden Fall solche Rechtsgebiete (theoretisch wie praktisch)!

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