Hallo, habe gerade eine Auszahlung eines vor Erlass des bayerischen Hinterlegungsgesetzes anhängigen Verfahrens vorzunehmen.
Könnt ihr mir sagen, wie ich es jetzt mit den Zinsen vorzunehmen habe.
Gibt es jetzt überhaupt keine mehr oder muss ich die Zinsen nur bis 30.11.2010 berechnen?
Verzinsung bei Altverfahren in Bayern
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andi25 -
12. Januar 2011 um 08:35
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