Sicherheitsleistung wg. erhob. Vollstr.-Abwehrklage-Klagerücknahme

  • Hallo ihr,

    bei mir wurde eine Sicherheitsleistung hinterlegt, da nach einem Urteil angeordnet wurde, dass die Zwangsvollstreckung bis Erlass d. Urteils im Vollstreckungsabwehrverfahren einstw. eingestellt ist.

    Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass im Vollstreckungsabwehrverf. die Vollstreckungsabwehrklage zurückgenommen wurde.

    Weitere Mitteilungen bzw. eine abschließende Entscheidung bzgl. der einstw. Einstellung habe ich nicht erhalten.

    Meint ihr, dass ich hier bzgl. der hinterlegten Sicherheitsleistung etwas zu veranlassen habe?

  • Und wenn derjenige sich dann meldet, würde ich einen richterlichen Feststellungsbeschluss verlangen. Das geht und wird bei unseren Richtern auch auf Antrag gemacht.

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