Betreuter als Schuldner - Pflichten des Betreuers?

  • Kunden, älteres Ehepaar über 70, haben bei uns ein Darlehen und ein Girokonto. Wir, Bank, haben in den letzten Jahren immer alle Augen zugedrückt, auch bei einer Umschuldung geholfen, um die Vermögenssituation einigermaßen überschaubar zu gestalten. Leider gingen die Kunden hiernach weitere, zweifelhafte Verbindlichkeiten bei Dritten ein (z. B. muß ein Wintergarten angebaut werden :confused:), so daß die nunmehrige Betreuung durchaus folgerichtig ist.

    Seit jeher erfolgte die Rückführung der bei uns bestehenden Verbindlichkeiten aus Rente und den Mieteinnahmen der - auch eigengenutzten - Immobilie. Leider kam es hierbei zu Differenzen mit der Berufsbetreuerin: zunächst blieben unsere Anfragen/Schreiben über Monate hinweg unbeantwortet. Nachdem wir im Sommer 2010 das Girokonto kündigen mußten, wurde plötzlich die Zahlung der Darlehensrate (= im übertragenen Sinne "Miete" für die eigene Immobilie) kommentarlos eingestellt.

    Auf Nachfragen wird nach wie vor nicht bzw. nur unzureichend reagiert. Wir stehen nun kurz vor Kündigung des Darlehens, woran sich die Zwangsversteigerung anschließen wird. :( Wir haben mehrmals vorgeschlagen, die Angelegenheit doch zu besprechen und einvernehmlich zu klären: hierauf will die Betreuerin nicht eingehen.

    Aktuell hat zumindest eine Besprechung mit dem Ehemann stattgefunden: dieser war äußerst erstaunt, warum die Darlehensraten seit mehreren Monaten nicht mehr gezahlt werden.

    Das Betreuungsgericht haben wir hierüber informiert; dieses sieht sich jedoch nicht in der Lage, einzuschreiten.

    Ich frage mich langsam, ob die Betreuerin die Kündigung und anschließende Zwangsversteigerung absichtlich provoziert - wobei eigentlich Einvernehmen zwischen dieser und uns besteht, daß ein Verkauf der Immobilie am sinnigsten wäre.

    Haftet die Betreuerin hier aber nicht für einen weiter entstehenden Schaden (Vorfälligkeitsentschädigung, erhöhter Verzugszins, etc.)? Können wir sonst etwas tun, um Weiterungen zu vermeiden?

  • Ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge" hat die Angelegenheit mit dem notleidenden Darlehen zu regulieren, zumindest zu besprechen.
    Das Betreuungsgericht kann tatsächlich keine Anweisung dergestalt von sich geben, sich mit der Bank in Verbindung zu setzen.
    Ein auf Alarmzeichen nicht reagierender Betreuer setzt sich dem Verdacht aus, ein ungeeigneter Betreuer zu sein.
    Die fehlende Reaktion kann natürlich auch gewollte Politik sein.

    Ob der Betreuer zum Ersatz eines Schadens verpflichtet ist, richtet sich nach § 1833 BGB und kann so einfach nicht beurteilt werden.

  • Gleiches Problem auch bei uns...
    Der Betreuer hat die Einzugsermächtigung für Darlehensraten widerrufen und mitgeteilt, dass diese zukünftig nicht mehr erbracht werden.
    Nichts weiter :confused:. In manchen Fällen auch noch weniger :mad:.

    Konsequenzen: Mahnungen, DL-Kündigung und bald dann wohl auch Zwangsversteigerung.

    Hat jemand einen Rat für mich, wie man die Situation noch vernüftig lösen kann?

  • Aus Sicht eines Darlehensgebers eine unerfreuliche Situation.
    Aus Sicht eines Betreuers ist die Einstellung der Rückzahlungsraten oft unumgänglich. Eine kurze Begründung ("ist in Zunkunft nicht mehr in der Lage, das Darlehen zu bedienen") ist aber der Höflichkeit geschuldet.

  • Eigentlich hatte ich (gutgläubig wie ich nun mal bin :)) erwartet,
    dass es im Rahmen der Vermögenssorge Aufgabe des Betreuers ist, sich um eine Regelung der finanziellen Situation zu bemühen.
    Der Versuch eines freihändigen Immobilienverkaufs wäre m.E. die bessere Möglichkeit als den Betreuten bewußt in die Zwangsversteigerung rennen zu lassen.

    Nun ja, was soll's.
    Einen schönen Tag wünsch' ich!

  • Der Versuch eines freihändigen Immobilienverkaufs wäre m.E. die bessere Möglichkeit als den Betreuten bewußt in die Zwangsversteigerung rennen zu lassen.




    und woher weißt Du dass nicht derzeit ein Käufer gesucht wird? oder Privatinsolvenzantrag gestellt? oder...


    Letztendlich sehe ich es so, dass es natürlich Fälle gibt, in denen der Betreuer berechtigter Weise die Zahlungen einstellt (zB weil das Geld nicht da ist) und auch welche in denen er berechtigter Weise eine Zwangsversteigerung hinnimmt (ich hatte zB mal den Fall mit einem geschäftsfähigen Betreuten, der sich mit Händen und Füßen gegen den freihändigen Verkauf wehrte. Ich hab damals schweren Herzens die Genehmigung zum Kaufvertrag versagt, die Hütte ging unter den Hammer) - es sind aber doch meit Ausnahmen.

    Wenn Ihr den Eindruck habt, der Betreuer vernachlässigt seine Pflichten, kommt seinen Aufgaben nicht nach, wirtschaftet gar in die eigene Tasche würde ich dem Betreuungsgericht schon mal einen Hinweis geben...

  • @ tja:

    Hallo.
    Du hast recht: ich weiß es nicht...
    Aber was ich weiß, ist dass der Betreuer nicht mit der Bank als Gläubiger kommuniziert. Und das finde ich bedauerlich (übrigens bei jedem Schuldner).
    Ansonsten stimme ich dir durchaus zu.

  • In unserem Fall sind die Darlehensraten ja aber so eine Art "Mietersatzleistung". Ich kann das beim besten Willen nicht nachvollziehen.

    Die Betreuerin würde doch sicherlich auch nicht Mietzahlungen an Vermieter XY einfach so einstellen????

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!