Zunächst einmal einen freundlichen Gruß in die Runde vor meinem ersten Beitrag.
In der Suche habe ich leider nichts gefunden. Mich umtreibt folgendes Problem:
Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus Mutter und Tochter, ist Eigentümerin von vier Flurstücken, die in einem Grundbuchblatt zusammen eingetragen sind. Der Grundbesitz ist unbelastet. Die beiden Erbinnen waren sich in der Vergangenheit spinnefeind, es gab diverse Prozesse.
Die Tochter hat dann ihren Erbanteil an ihre zwei Kinder übertragen, welche dann anschließend die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt haben. Diesem Verfahren ist die andere Miterbin nicht beigetreten.
Die Tochter hat die angeführten Prozesse überwiegend verloren und konnte die daraus resultierenden Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen, sie ist insolvent.
Der Insolvenzverwalter hat die Übertragung des Erbanteils auf die Kinder angefochten und rückgängig gemacht, gegenüber dem Versteigerungsgericht aber erklärt, dass er ausdrücklich die Fortsetzung des Teilungsversteigerungsverfahrens wünscht.
Seitdem erhält der Insolvenzverwalter alle Beschlüsse als Antragsteller in diesem Verfahren. Im nun anstehenden ersten Termin war der Insolvenzverwalter nicht anwesend, weil die Sache an einem anderen Ort stattfand und er mit einem Zuschlag von nur 5/10 des Verkehrswerts einverstanden gewesen wäre.
In dem Versteigerungstermin wurde ein Meistgebot in Höhe von rund 60 % des Verkehrswertes durch den Bruder der Insolvenzschuldnerin abgegeben und anschließend der Zuschlag gemäß §§ 33, 86 versagt, weil die anwesende Insolvenzschuldnerin die einstweilige Einstellung des Verfahrens bewilligt hätte.
Hat jemand eine Idee, wie das geschehen konnte? Eine Vollmacht des Insolvenzverwalters dazu gab es jedenfalls nicht.
Vielen Dank