Prüfen Rechtspfleger bald Verfassungsbeschwerden?

  • Der Präsident des BVerfGs Voßkuhle schlägt zur Entlastung des BVerfGs u.a. vor, dass Rechtspfleger vorab jede Verfassungsbeschwerde dahingehend prüfen sollten, ob es sich um eine missbräuchlich eingelegte Beschwerde handelt.

    Siehe dazu u.a. folgenden Artikel in der Ligal Tribune Online vom 23.02.2011:
    http://www.lto.de/de/html/nachri…lut_eindaemmen/

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die Besoldung wäre A9 bis A13Z; die obergerichtliche Zulage nicht vergessen.

    Der Vorschlag mutet aber ein bisschen seltsam an. Jeder Richter hat wissenschaftliche Mitarbeiter, die Verfassungsbeschwerden prüfen und Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Warum eine weitere Prüfung vorschalten, anstatt nach Abschluss der bisherigen Prüfung ggf. eine Missbrauchsgebühr zu erheben?

  • ...Der Vorschlag mutet aber ein bisschen seltsam an. Jeder Richter hat wissenschaftliche Mitarbeiter, die Verfassungsbeschwerden prüfen und Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Warum eine weitere Prüfung vorschalten....



    Weil die Prüfung durch Rechtspfleger billiger kommt. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern handelt es sich zumeist um abgeordnete Richter mit der Besoldungsgruppe R1. Andere, die aus der Wissenschaft kommen und bisher als Hochschulassistenten tätig waren, erhalten sicherlich eine arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung, die sich an R1 orientiert.

  • Gegen die Entscheidung eines RPfl, die Bearbeitung von der Zahlung einer Mißbrauchsgebühr abhängig zu machen, wäre doch sicher die Erinnerung zulässig, und davon dürfte in den meisten Fällen Gebrauch gemacht werden. Ergebnis: Noch mehr Arbeit.

  • Das würde die Arbeit beim BVerfG aber schlagartig sehr interessant machen.


    Wenn man in der Nähe wohnt und keine grösseren Anfahrtskosten hat, sicher.
    Aber von Bremen aus??

    ...Der Vorschlag mutet aber ein bisschen seltsam an. Jeder Richter hat wissenschaftliche Mitarbeiter, die Verfassungsbeschwerden prüfen und Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Warum eine weitere Prüfung vorschalten....



    Weil die Prüfung durch Rechtspfleger billiger kommt. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern handelt es sich zumeist um abgeordnete Richter mit der Besoldungsgruppe R1. Andere, die aus der Wissenschaft kommen und bisher als Hochschulassistenten tätig waren, erhalten sicherlich eine arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung, die sich an R1 orientiert.


    In unserer örtlichen Zeitung war heute zu lesen, dass jeder Verfassungsrichter inzwischen vier wissenschaftliche Mitarbeiter hat. Die Kostenfrage dürfte sicher drücken.

    Aber wer bereits vor dem Verfassungsgericht ist, wird sich mit der Entscheidung eines Rechtpflegers (m/w) sicher nicht zufrieden geben.

  • Gegen die Entscheidung eines RPfl, die Bearbeitung von der Zahlung einer Mißbrauchsgebühr abhängig zu machen, wäre doch sicher die Erinnerung zulässig.



    So ist das vorgesehen; über die Erinnerung muss dann ein Richter entscheiden. Wenn ich allerdings die HiWis auch offiziell danach einordne, was sie derzeit faktisch schon sind, könnten sie abschließend entscheiden.

  • Ok, die dürfen mir die Dinger zum Prüfen nach Berlin schicken (bei der Länge der Verfahren kommt es darauf dann auch nicht mehr an), ich mach das dann für A 13 XY.
    Verantwortung tendiert gegen Null, da ich in der Sache nicht entscheide und alle meine Kostenentscheidungen eh rechtsmittelfähig sind, und wie die Vorposter schon richtig sagten die Kostenanforderung wegen Rechtsmissbräuchlichkeit sowieso angefochten werden.

  • Aber von Bremen aus??



    Hat wer nach mir gerufen? :D

    Wenn das auch über die Abordnungsschiene liefe, gäbe es doch vermutlich/wahrscheinlich (kenne mich da allerdings nicht aus) auch Mehraufwendungen für Heimfahrten/-flüge und Wohnungskosten bezahlt. :gruebel:



    Die Abordnung würde aber bestimmt mit dem Ziel der Versetzung erfolgen und daher nur von kurzer Dauer sein.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Langer Rede kurzer Sinn: Man will als Einsparungsgründen Dinge zu Rechspflegeraufgaben machen, die überhaupt keine Rechtspflegeraufgaben sind, sondern erst welche werden sollen, die mit der originiären Rechtspflegertätigkeit aber überhaupt nichts zu tun haben.

  • Wenn es nach dem Willen der Bundesverfassungsrichter geht, sollen Verfassungsbeschwerden nur noch gegen eine sogenannte "Mutwillensgebühr" erhoben werden dürfen. Jedenfalls wird dies vom Gerichtspräsidenten Voßkuhle angeregt. Voraussetzung für diese Gebühr ist jedoch, dass vorher ein Rechtspfleger den Antrag als aussichtslos einstuft. Hat der Antrag jedoch Erfolg, entfällt die Zahlung. Grund für diesen Gedanken ist die Tatsache, dass ca. jede 3. Verfassungsbeschwerde abgeschmettert wird und das Verfassungsgericht von Arbeit entlastet werden soll.

  • Das Thema hatten wir hier schon: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ungsbeschwerden
    Ich habe das neulich auch wieder irgendwo gelesen, anscheinend hat Herr Voßkuhle seine Idee aufgewärmt.

    Was ich mich dabei insbesondere frage, ist folgendes:

    Unter welchen Voraussetzungen soll denn diese Tätigkeit durchgeführt werden, als Rechtspfleger oder als Beamter des gehobenen Dienstes?

    Das eine wie auch das andere erscheint mir seltsam. Mit einem solchen Dienstposten wäre ein erheblicher Einfluss verbunden. De facto würde dann jemand von Inspektor bis Oberamtsrat darüber befinden, womit das Bundesverfassungsgericht sich beschäftigt. Das erscheint mir sowohl in der Variante Rechtspfleger als auch in der Variante Beamter des gehobenen Dienstes seltsam.

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