Hallo,
wer kann einem Neuling auf diesem Gebiet helfen?
2 Mdj. (15 und 11 J.) sind Gesellschafter einer KG, die wiederum gehört zu einer GmbH & Co KG.
Die Mdj. übertragen den Großteil Ihres Kommanditanteils an die Komplementär-GmbH, dessen Geschäftsführer der Vater der Mdj. ist (alleinvertretungsberechtigt, von § 181 BGB befreit).
Benötige ich für jeden Mdj. einen eigenen Ergänzungspfleger? Oder ist diesmal einer ausreichend, da die Mdj. auf der gleichen Seite stehen?
Benötige ich einen Verfahrensbeistand (pro Kind oder nur für die 11-jährige oder gar nicht)?
Die Eltern sind geschieden aber gemeinsam sorgeberechtigt.
Freue mich über Eure Hilfe - auch wenn schon sooo viele Fragen zu Genehmigungen eingestellt sind, bin ich nicht fündig geworden.
Danke!
Sonnenschein 78