Ich habe ein bestelltes Überbaurecht, welches beim belastenden Grundstück (1) in Abt. II und beim begünstigten Grundstück (2) als Herschvermerk im BV eingetragen ist. Jetzt soll nachträglich der Überbaurentenverzicht eingetragen werden.
Laut Palandt ist der Überbaurentenverzicht bei dem überbauenden Grundstück (2) einzutragen. Muss ich dies beim Herschvermerk im BV oder in Abt. II als eigene laufende Nummer eintragen?
Wortlaut:"hinsichtlich des in Grundbuch 1 eingetragenen Überbaurechts für....ist auf Überbaurente verzichtet. Bezug : Bewilligung..."
Wie wäre es, wenn ich im BV keinen Herschvermerk eingetragen habe? Dann auf jeden Fall in Abt. II eintragen?
Vielen Dank für Hilfe:-)
Überbaurentenverzicht einzutragen beim überbauenden Grundstück in Abt. II
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steffi_not -
28. Februar 2011 um 17:31
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Nach Deiner Palandt-Fundstelle wird die Höhe der Überbaurente in Abt. II des überbauenden Grundstücks eingetragen, vgl. auch § 15 GBV.
Fraglich ist aber, ob der Verzicht auf eine Überbaurente nicht vielmehr eine Belastung des überbauten Grundstücks ist.
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Das Thema verwirrt immer wieder.
Siehe aber hier. -
Hallo,
Hat jemand zu diesem Thema Eintragungsbeispiele...Keiner meiner Kollegen musste das bisher eintragen.
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Eintragungsbeispiel siehe hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post661671
Der Verzicht auf Überbaurente kann nach (jetziger) Ansicht des KG, B. v. 01.11.2011, 1 W 641 + 642/11 = FGPrax 2012, 6 = Rpfleger 3/2012, 135 nicht entsprechend § 9 GBO beim rentenberechtigten Grundstück vermerkt werden.
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Keiner eine Idee?
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Siehe Prinz oben
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