Rangrücktritt aufgrund Beschluss des Landgerichts?

  • Wenn man möchte, dass die Hypothek den Erben zusteht, muss man eben den Abtretungsweg wählen, wobei zu beachten ist, dass die Abtretung der Forderung an die Erben in Erbengemeinschaft zu erfolgen hat und im Zuge der Berichtigung des Grundbuchs dann auch der TV-Vermerk einzutragen ist.

  • Hallo zusammen,
    ich hänge mich jetzt auch einmal mit einem Fall ran.

    In Abt. III ist unter Nr. 2 eine Höchstbetragssicherungshypothek für das Land, vertreten durch die StA, i.H.v. 500.000,00 € eingetragen. Unter III/4 ist eine Zwangssicherungshypothek i.H.v 5.000,00 € für den Geschädigten eingetragen. Jetzt werden mir ein Antrag auf Rangänderung durch den Geschädigten, sowie eine Bewilligung der StA mit der Bitte um Vollzug vorgelegt. So weit, so gut.
    Allerdings geht aus der Bewilligung hervor, dass die Höchstbetragssicherungshypothek inzwischen auf 5.000,00 € reduziert wurde.
    Das würde ja grds. heißen, dass der die 5.000,00 € überschießende Betrag der Höchstbetragssicherungshypothek inzwischen zu einer Eigentümergrundschuld geworden ist.

    Kann ich den Rangrücktritt trotzdem eintragen, oder muss der Eigentümer mitwirken? Das würde ja eigentlich dem Sinn des Verfahrens widersprechen...
    Wenn ihr eintragen würdet, wie?

  • Auf Anhieb würde ich sagen, dass das damit vergleichbar ist, wenn der Buchberechtigte in seiner Löschungsbewilligung angibt, die Hypothekenforderung sei vom Schuldner getilgt worden. Der gute Glaube an den Grundbuchinhalt ist damit weg. Bei der Löschung nicht so schlimm, weil der Eigentümer ohnehin zustimmen muß. Hier ist das dagegen ein Problem.

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