ZwV aus Mitteilung über Haftkostenbeitrag

  • Hattet ihr schon mal sowas?

    Ich habe eine Mitteilung der JVA, dass mein Schuldner 4 Tage in Zwangshaft war und dafür nunmehr 40 Euro Haftkostenbeitrag zu zahlen hat. Das ist nur so ein Ankreuzel-Formular. Das wurde an das AG geschickt und die Poststelle hat da GV-Verteilerstelle drauf geschrieben.

    Der GV will nun vollstrecken und der Schuldner hat mir geschrieben, dass er gar nicht weiß, was da eigentlich gefordert wird. Er hätte nichts bekommen und wüsste ja nicht mal wohin er das überweisen soll. Er hat vorsorglich mal "Beschwerde" eingelegt.

    So, nun meine Frage: soll ich das als § 766 ZPO auslegen? Er sagt ja nur, dass er nicht weiß, was da eigentlich gefordert wird, nicht, dass er generell was gegen die Forderung einzuwenden hätte, sofern er denn nachvollziehen könnte, um was es eigentlich geht.

    Ich kenne das aus meiner Zeit in der Strafe so: die JVA teilt den Haftkostenbeitrag mit und die StA setzt die Kosten an. Hier ist es aber so, dass der GV aus der Mitteilung direkt vollstrecken will. Dann wundert mich auch nicht, dass der Schuldner nichts bekommen hat, denn die JVA schreibt den ja nicht an, weil die's nicht vollstrecken. Der GV kann doch aber nicht aus der reinen Mitteilung vollstrecken, oder hab ich was nicht mitbekommen? Titel, Klausel, Zustellung :gruebel:

    Interessiert mich das noch, wenn ich das direkt zum Richter gebe?

    Wäre für Vorschläge dankbar :cool:



  • Was hast du denn damit überhaupt zu tun? Ist eine Vollstreckung des GV, über Erinnerungen entscheidet der Richter

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Haftkosten für Haftbefehl § 901 ZPO?
    Guck mal Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 901 Rn 17.
    Demnach ist der Haftkostenbeitrag nach § 50 Abs. 2 und § StVollG wohl eine Auslage des Gerichtsverfahrens KV 9010.

    Müstte man wohl mal im Kommentar zum GKG (KV 9010) weiterlesen, Also zum Sol stellen, gegen den Antragsteller, also Gläubiger?

  • Grundsätzlich hätte der GV vom Gl. einen entsprechenden Vorschuss anfordern müssen oder der Gerichtsvollzieher stellt dem Gl. den Betrag jetzt in Rechnung.

    Eine Sollstellung durch den Kostenbeamten des Gerichts ist wohl nicht zu veranlassen (wird ja sonst auch nicht mit den Gerichtsvollzieherkosten und Auslagen gemacht).

  • mein Problem ist hier aber, dass der GV die Kosten der Haft nicht mit dem übrigen Anspruch zusammen bzw. nicht für den Gläubiger vollstrecken will, der die eV gefordert hat, sondern er gibt als Gläubiger die JVA an. Die JVA zieht den Haftkostenbeitrag aber gar nicht ein, sondern teilt das nur demjenigen mit, der die Haft veranlasst hat. Diese Bitte um Beitreibung ist doch aber kein Vollstreckungsersuchen, oder?

    Ich gebe das am Montag meinem Richter zur Entscheidung. Wollte das ganze aber jetzt mal für mich nachvollziehbar machen. Ich versteh nicht, wie der GV auf die Idee kommt, aus einer Mitteilung ein Vollstreckungsauftrag zu machen. Wollte nur wissen, ob ich da was falsch sehe...

    Wegen dem Kostenvorschuss: Zöller § 911 Rn. 11 sagt, es wird kein Vorschuss erhoben. Wenn das für die Erneuerung der Haft gilt, gilt das dann nicht auch für die erste Haftanordnung?

  • Habe zwar mit ZV nichts zu tun, aber ich bin auch der Meinung, dass diese Kostenmitteilung nicht an den GV, sondern zu den Sachakten gehörte, in denen die Zwangshaft verursacht wurde. Die Kosten müssten dann dort durch den Kostenbeamten vom jeweiligen Kostenschuldner als Auslagen (Nr. 9010 Kostenverzeichnis GKG bzw. 2008 FamGKG) eingezogen werden.

  • @naja: Das Vollstreckungsgericht erlässt einen Haftbefehl und übermittelt ihn an den Gl. Der hat dann 3 Jahre Zeit den GV mit der Vollziehung des haftbefehls zu beauftragen.
    Die Vollstreckung erfolg quasi im Parteiwege und nicht von Amts wegen und läuft vollständig über den GV.

    Daher wäre die Nachricht der JVA in den Sachakten, die aus 3 Blättern besteht nicht sinnvoll.

    Immer davon ausgehend, es geht um einen HB zur Erzwingung der Abgabe der eV, die Frage wurde in #4 schon mal gestellt, aber nicht wirklich beantwortet.

  • anhand des Aktenzeichens würde ich sagen, dass es der Haftbefehl zur Erzwingung der eV war...

    aber wie gesagt, der GV schreibt in sein Protokoll die JVA als Gläubiger rein und vollstreckt auch nur wegen des Haftkostenbeitrags und seiner bisherigen Kosten... ich glaube nicht, dass das richtig ist, da die lose Kostenaufstellung über die entstandenen Haftkosten m.E. kein Titel und die Mitteilung kein Zwangsvollstreckungsersuchen darstellt...

    Und der Schuldner weiß hier ausnahmsweise wahrscheinlich wirklich von nichts und könnte nicht mal zahlen, wenn er wöllte, da er nie ne Rechnung mit Bankverbindung bekommen hat... von wem auch...

  • Danke :daumenrau

    Na ja, wie gesagt, bis zum Kostenbeamten ist die Mitteilung ja gar nicht vorgedrungen sondern über Umwegen beim GV. Dass der jetzt allerdings direkt aus der Mitteilung vollstreckt, find ich schon etwas merkwürdig. Mal sehen, was mein Richter dazu sagt :D

  • Aha... der GV stellt die Vollstreckung einstweilen ein und gibt die Mitteilung mit Bitte um Prüfung ans AG zurück... dann werd ich mal dem Kostenbeamten sagen, dass da was kommen wird...

  • Wenn du nicht der arme Kostenbeamte bist, gib dem mal den Tip zu prüfen, ob es sich dabei um durchlaufende Gelder handelt. Ich glaube das ist jetzt § 26 V oder 25 VI KostVfg, dann muss er nämlich in die KR noch einen lustigen Vermek aufnehmen..........

  • Wenn du nicht der arme Kostenbeamte bist, gib dem mal den Tip zu prüfen, ob es sich dabei um durchlaufende Gelder handelt. Ich glaube das ist jetzt § 26 V oder 25 VI KostVfg, dann muss er nämlich in die KR noch einen lustigen Vermek aufnehmen..........

    Ich hänge mich mal hier dran.

    Woraus soll es sich denn ergeben, dass die Auslagen für den Haftkostenbeitrag durchlaufende Gelder sind? Ich habe keine entsprechende Regelung gefunden.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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