ZV eines Freistellungsanspruchs für RV

  • Hallo,
    neuerdings wird desöftern die vorgerichtliche Geschäftsgebühr im Urteil abgewiesen, weil sie von der Rechtsschutzversicherung gezahlt wurde. Daher wird in diesen Fällen die Freistellung der Geschäftsgebühr für die Rechtsschutzversicherung beantragt. Das steht jetzt nun auch genauso im Urteil. Aber wie ist der zu vollstrecken? Für den Freistellungsanspruch muss ja wohl nach § 887 ZPO ein entsprechender Beschluss erwirkt werden, um dann die Kosten festsetzen zu lassen. Aber: Zu der Rechtsschutzversicherung besteht kein Mandatsverhältnis. Müsste man sich also von dieser bevollmächtigen lassen oder wiederum vom Mandanten eine Art Abtretungserklärung geben lassen oder nach Vollstreckung des übrigen Urteils dieses an die RV weiterleiten: "Viel Spaß mit Ihrem Freistellunsanspruch"?
    Die Möglichkeiten sind alle etwas umständlich. Eine "elegantere" Lösung konnte ich bislang nicht finden.
    Ich würde mich daher freuen, wenn hier jemand mehr wüsste, als die RV oder Rechspfleger, die ich bisher gefragt habe.
    Danke und Grüße

  • Öhm, Gegenfrage: Warum lasst Ihr Euch vor Klageerhebung - wenn die RSV das nicht eh schon in die Deckungszusage aufnimmt, was gar nicht so selten der Fall ist - von der RSV nicht schriftlich geben, dass die GG im Namen des Mandanten geltend gemacht werden soll?

    Außerdem gibts zu der "Freistellung oder Zahlung"-Problematik auch schon asbachuralte Rechtsprechung; ich hab dazu seit langem einen Textbaustein, den ich gerne morgen in der Kanzlei rauskramen kann, daheim hab ich ihn jetzt nicht.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Zu Ersterem: weil ich heute erstmals von dieser Anregung gehört habe (oder die Schreiben der RV sorgfältiger lesen sollte...) und ich mich mit Freistellunsansprüchen bislang nicht auseinandersetzen musste.
    Zu Letzterem: Das mit dem Textbaustein würde mir sehr helfen ..
    vielen Dank schon mal

  • Ich hänge mich mal hier dran ;)

    Ich habe jetzt erstmals auch genau das Problem. GG wurde bereits durch RSV gezahlt.

    Skugga könntest du mir den Textbaustein mal zur Verfügung stellen? *liebguck*

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

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