Mh, wenn ich das richtig verstanden habe, kann nun ein Abänderungsantrag gestellt werden, wenn sich aufgrund des Alters der Kinder die Freibeträge ändern ?
Im Prinzip ja und das rückwirkend zum 1.1. Allerdings spielt das ja nur für Kinder ab 14 eine Rolle (mal von den kleinen Erhöhungen bei den Freibeträgen für die Partei und ihren Ehegatten und dem Erwerbstätigenfreibetrag), denn drunter bleibt´s gleich oder wird weniger und kann damit im schlimmsten Fall sogar ungünstiger für die Partei sein...
Und wenn die Kinder älter werden und in die nächste Stufe kommen, könnte theoretisch auch ein Änderungsantrag gestellt werden, ja.