GbR-Chaos in der Presse

  • Es dürfte sicherlich nicht allzu oft vorkommen, dass es das Grundbuchrecht - abgesehen natürlich von Veröffentlichungen in den einschlägigen Fachzeitschriften - in die Presse schafft.

    Nun ist aber in der Legal Trubune ONLINE (LTO) ein Kommentar zum GbR-Chaos von Dr. Maximilian Zimmer erschienen:
    http://www.lto.de/de/html/nachri…ndstuecksrecht/

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich zitiere mal: "Doch damit genug: Der Nachweis sollte auch noch in Form einer öffentlichen Urkunde eingereicht werden."
    Nachweis in Form einer öffentlichen Urkunde! Im Grundbuch! Skandal!
    Noch Fragen?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Der Autor hat doch völlig Recht! :daumenrau

    Interessant finde ich aber, dass die Veröffentlichungen von Bestelmeyer und Krüger schon über 1000 Jahre alt sind... :D

  • ... Kommentar zum GbR-Chaos von Dr. Maximilian Zimmer erschienen

    Prof. Dr. Maximilian Zimmer, sonst wird der Admin noch verklagt;), einer von Cromwells speziellen Freunden, der immer noch versucht die Grundbuchrechtspfleger mit seiner :daumenrun Mindermeinung, die er in diversen Schriften verbreitet, belehren zu wollen, sich aber nicht traut Rechtsmittel einzulegen. Warum wohl? Und sich dann in der Presse aufregen!

  • Auch wenn eine gewisse Oberflächlichkeit dem (nicht Fach-) Publikum der Zeitschrift geschuldet sein mag:

    Ich finde die Tendenz etwas daneben, dass es so rüberkommt, als hätten die Grundbuchbürokraten und OLG's endlich mal was gefunden, womit sie in überschäumender Pingeligkeit und Bestehen auf sinnlosen Beurkundungen die Leute piesacken können.

    Dass die Ursache für das Chaos beim BGH und beim Gesetzgeber liegt, kommt demgegenüber nur rudimentär rüber. Dass die Grundbuchämter den § 29 GBO nicht erfunden haben, wird auch nicht erwähnt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Auch wenn eine gewisse Oberflächlichkeit dem (nicht Fach-) Publikum der Zeitschrift geschuldet sein mag:

    Ich finde die Tendenz etwas daneben, dass es so rüberkommt, als hätten die Grundbuchbürokraten und OLG's endlich mal was gefunden, womit sie in überschäumender Pingeligkeit und Bestehen auf sinnlosen Beurkundungen die Leute piesacken können.

    Dass die Ursache für das Chaos beim BGH und beim Gesetzgeber liegt, kommt demgegenüber nur rudimentär rüber. Dass die Grundbuchämter den § 29 GBO nicht erfunden haben, wird auch nicht erwähnt.



    Volle Zustimmung. Man muss nicht auf der Schiene des OLG Köln liegen mit seiner Meinung, aber ein bißchen mehr Sachlichkeit und Substanz hätten dem Beitrag gut getan.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Zustimmung zu Andreas nur insoweit eingeschränkt, als die Zielgruppe dieser LTO wohl im Kern aus Anwälten besteht. Also in gewisser Weise doch "Fach-" Publikum.
    Im Selbstporträt schreiben sie:
    "Die Legal Tribune ONLINE ist das Onlinemagazin für Juristen und juristisch Interessierte mit allen Informationen rund um Job, Wissen und Leben. Wir setzen das aktuelle Tagesgeschehen in einen juristischen Kontext, liefern berufsrelevante Neuigkeiten und vielfältige Serviceangebote."

    Das macht das Ganze noch peinlicher.

  • Zustimmung zu Andreas nur insoweit eingeschränkt, als die Zielgruppe dieser LTO wohl im Kern aus Anwälten besteht. Also in gewisser Weise doch "Fach-" Publikum.
    Im Selbstporträt schreiben sie:
    "Die Legal Tribune ONLINE ist das Onlinemagazin für Juristen und juristisch Interessierte mit allen Informationen rund um Job, Wissen und Leben. Wir setzen das aktuelle Tagesgeschehen in einen juristischen Kontext, liefern berufsrelevante Neuigkeiten und vielfältige Serviceangebote."

    Das macht das Ganze noch peinlicher.


    Sorry, nach den jüngsten Ergüssen der BRAK - siehe ab hier (Notariatsfee wies schon darauf hin) - rundet das das Bild eher ab, als noch peinlich zu sein.

    Naja, was soll's. Die vom Autor angeforderten Vorlagen sind ja mittlerweile in Karlsruhe angekommen. Es dürften so fünf oder sechs sein. Vielleicht geht es ja ab etwa Mitte/Ende April mal weiter.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Herr Dr. Schmidt-Räntsch hat sich verständlicherweise in dieser Frage zurückgehalten, auch wenn nach meinem persönlichen Eindruck durchzuklingen schien, dass er den bisher diskutierten "großzügigen" Lösungsvorschlägen eher skeptisch gegenüber steht. Wann der BGH über die Erwerbsfrage entscheiden wird, ließ Herr Dr. Schmidt-Räntsch offen. Ich hatte aber nach seinen Worten nicht den Eindruck, dass dies schon in allernächster Zeit erfolgt. Es liegen diverse Rechtsbeschwerden aus verschiedenen OLG-Bezirken vor und die Sache muss natürlich gut überlegt sein, weil die Konsequenzen einschneidend und mannigfaltig sind.

    Einigkeit bestand bei allen Teilnehmern unabhängig von ihrer persönlichen Auffassung zu den strittigen Fragen, dass ein GbR-Register nunmehr der letzte und einzige Ausweg sei.

  • Einigkeit bestand bei allen Teilnehmern unabhängig von ihrer persönlichen Auffassung zu den strittigen Fragen, dass ein GbR-Register nunmehr der letzte und einzige Ausweg sei.


    Das wäre natürlich fein ... war denn jemand vom BMJ da (:D)?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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