Zwangsvollstreckung in Gütergemeinschaft

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Ein Ehepaar lebt in Gütergemeinschaft. Beide leben getrennt, beabsichtigen aber nicht die Scheidung.
    Gegen den Ehemann liegt ein rechtskräftiges Strafurteil vor, in dem er zu einer Geldstrafe und zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt wird.
    Der Verurteilte verfügt über kein Einkommen und keine Rücklagen. Jedoch ist umfangreicher Grundbesitz (in Gütergemeinschaft) vorhanden.

    Gibt es eine Möglichkeit, den Anteil des Ehemannes an der Gütergemeinschaft hins. des Grundbesitzes im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben (z.B. Pfändung seines ideellen Gemeinschaftsanteils?).

    Hab zwar in einigen Kommentaren gestöbert, daber nichts wirklich passendes gefunden....

    :gruebel: :confused:

    Vielleicht findet ja jemand auch ne passendere Lösung für das Problem... Danke schon mal im Voraus.

  • Guck´mal hier :)
    ... ich plage mich auch gerade mit dem Thema Eintragung einer Arresthypothek (Schuldner/Antragsgegner = Ehemann; eingetragene Eigentümer = Eheleute in Gütergemeinschaft) :cool: und bin deshalb auf die beiden Freds gestoßen ...

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


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