Rechtsnachfolge bei einer Zweigniederlassung

  • Hallo zusammen,

    ein Problem- zwei Fälle:

    a) GmbH formwechselt in KG, aus welcher Kommanditist ausscheidet- Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kommanditisten (ltd. mit Sitz in England) über- diese überträgt nun ihrer deutschen Zweigniederlassung die Verwaltung/Rechte&Pflichten betreffend der Ursprungs-GmbH - meiner Meinung nach ist RNFer die Hauptniederlassung in England (die alte Kommanditistin) und nicht die deutsche Zweigniederlassung, oder?

    b) eine Lebensversicherungs auf Gegenseitigkeit tritt per beglaubigter Abtretungsvereinbarung Anspruch aus VU an eine Zweigniederlassung einer englischen ltd. in Deutschland ab- kann eine ZN in Deutschland RNF werden, oder nur die HN in England???

    1.000 Dank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!