Ich habe hier ein wirklich blödes Problem:
In einer hiesigen Zivilsache wurde der Beklagte im Wege der Rechtshilfe über die kroatischen Behörden im Rahmen der HZÜ geladen. Nun hat der Beklagte die Annahme der Ladung verweigert.Wie sieht es nun nach kroatischem Recht aus, ist die Zustellung dennoch wirksam?
Wäre wirklich toll, wenn das jemand beantworten könnte.
Kollegiale Grüße
Nik222
Annahmeverweigerung bei einer Zustellung im Wege der Rechtshilfe in Kroatien
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Nik222 -
12. April 2011 um 09:26
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Es fragt sich zunächst einmal: Warum wurde denn verweigert?
Doch wohl nicht, weil eine Übersetzung fehlte.
Was haben denn die kroatischen Behörden bescheinigt?
Diese müssen doch bescheinigen, ob eine Zustellung vorliegt oder nicht.
Im Zweifelsfall würde ich dort noch einmal nachfragen.
Abgesehen davon: Wenn es sich um die Zustellung einer Ladung in einer richterlichen Sache handelt, muss doch der Richter entscheiden, ob eine wirksame Zustellung vorliegt, jedenfalls dann, wenn ich dies mit einfachen Mitteln nicht selber klären kann. -
Für die Zustellung in Kroatien mittels EgR benötigte ich das Formblatt zur Annahmeverweigerung auf kroatisch. Kann mir das jemand zur Verfügung stellen oder weiß, wo ich es finden kann. Auf der NRW-Seite leider nicht zu finden.
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Das Belehrungsformblatt in kroatischer Sprache ist online eingestellt im Europäischen Justizportal:
https://e-justice.europa.eu/content_servin…forms-269-de.doKlick auf: F.7 Belehrung des Empfängers über sein Annahmeverweigerungsrecht
PS:
Die Vordrucke sind in allen Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Justizportal eingestellt. -
Prima, danke!
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