Hallo Ihr Wissenden!
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Folgender Fall: Anwalt lässt sich vom Mandanten den Kostenerstattungsanspruch abtreten. Nun hat er in der esten Instanz gewonnen, und KFA gestellt (auf den Namen des Mandanten). Zwischenzeitlich ist aber Berufung eingelegt worden, so dass das Kostenfestsetzungsverfahren eh auf Eis liegt. Nun erreicht den Anwalt die Meldung, dass sein Mandant wohl Insolvenz angemeldet hat. Eine entsprechende Bekanntmachung ist allerdings zumindest an seinem Heimat AG nicht zu finden.
Was tun? Mit Insolvenzen kenn ich mich überhaupt nicht aus. Wie ist das mit der Abtretung des künftigen Anspruchs? Fließt der in die Masse, oder nicht? Hängt das davon ab, wann der Antrag gestellt wird? Muss dem Gericht angezeigt werden, dass eine Abtretung stattgefunden hat? Hilfe?
Ich wusste nicht, ob das hierhin gehört, oder besser in den Insolvenzbereich. Wenn ich falsch bin, lass ich mich gern verweisen.
Vielen Dank
LL