Kostenerstattungsanspruch abgetreten, nun Insolvenz

  • Hallo Ihr Wissenden!

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    Folgender Fall: Anwalt lässt sich vom Mandanten den Kostenerstattungsanspruch abtreten. Nun hat er in der esten Instanz gewonnen, und KFA gestellt (auf den Namen des Mandanten). Zwischenzeitlich ist aber Berufung eingelegt worden, so dass das Kostenfestsetzungsverfahren eh auf Eis liegt. Nun erreicht den Anwalt die Meldung, dass sein Mandant wohl Insolvenz angemeldet hat. Eine entsprechende Bekanntmachung ist allerdings zumindest an seinem Heimat AG nicht zu finden.

    Was tun? Mit Insolvenzen kenn ich mich überhaupt nicht aus. Wie ist das mit der Abtretung des künftigen Anspruchs? Fließt der in die Masse, oder nicht? Hängt das davon ab, wann der Antrag gestellt wird? Muss dem Gericht angezeigt werden, dass eine Abtretung stattgefunden hat? Hilfe?

    Ich wusste nicht, ob das hierhin gehört, oder besser in den Insolvenzbereich. Wenn ich falsch bin, lass ich mich gern verweisen.

    Vielen Dank
    LL

  • Dann müßte doch der KFA auf den Namen des Mandanten ins Leere gehen, wenn und weil der RA den Rechtsstreit aufgrund der Abtretung in eigenem Namen geführt hat. Für die Kostenfestsetzung dürfte die Insolvenz des Mandanten m.E. unerheblich sein; ob der Insolvenzverwalter hier ggf. Anfechtungsansprüche gegen den RA wegen der Abtretung hat, müssen bitte die Inso-Spezis beantworten.

  • Vielen Dank für deine Einschätzung, BREamter.

    Es wurde ja nur der Kostenerstattungsanspruch abgetreten; daher würde ich schon sagen, dass der Rechtsstreit im Namen und für den Mandanten geführt worden ist.

    Also wäre der nächste Schritt, den Antrag zu berichtigen indem die Abtretungserklärung ans Gericht geschickt wird und gleichzeitig der Antrag auf den Namen des RA gestellt wird?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!