Vormerkung nach § 883 BGB an einer Grundschuld

  • Hallo zusammen :) Mir liegt ein Kaufvertrag (bzgl. Eintr. d. AV) sowie zwei GS-Bestellungsurkunden vor, soweit an sich kein Problem . . .

    Bei einer Grundschuld allerdings ist folgender Antrag zu finden, den ich so noch nie gesehen habe und auch in meinem Schöner nichts hilfreiches dazu finde:

    "Der Veräußerer und der Erwerber übertragen auf XY (Berechtigter von Rechten in Abt. II) ihre bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche gegen den jeweiligen Inhaber der (Brief-) Grundschuld auf vollständige und teilweise Aufgabe der GS durch Übertragung, Verzicht oder Löschung sowie auf Herausgabe des sich bei der Verwertung der Grundschuld ergebenden Erlöses, soweit er die durch sie gesicherten schuldrechtlichen Forderungen übersteigt."

    "Zur Sicherung dieser Ansprüche beantragen Veräußerer und Erwerber die Eintragung einer Vormerkung gem. § 883 BGB an der Grundschuld in das Grundbuch."

    Geht das :confused: und wie und wo trage ich das ggf. ein :gruebel:

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