Beförderung nach A10 in Ba-Wü

  • Echt ?? :eek:
    Versteh ich dich richtig, dass bei einer einzigen Klage alle Beförderungen auf Eis liegen??

    Ich hab zwar noch nie so eine Klage gesehen, aber muss die nicht gegen einen bestimmten Ausgewählten gerichtet sein?? Warum müssten sonst diese namentlich dem abgelehnten Bewerber mitgeteilt werden !!??!!

  • Versteh ich dich richtig, dass bei einer einzigen Klage alle Beförderungen auf Eis liegen??

    Ja, denn man kann nicht sagen, wer herausfällt, wenn der Kläger obsiegt.

    Ich finde gerade keinen Link, aber das wurde in BaWü kürzlich im Zusammenhang mit der Besetzung von Führungspositionen bei der Polizei von einem Antragsteller/Kläger durchexerziert.

    Ich hab zwar noch nie so eine Klage gesehen, aber muss die nicht gegen einen bestimmten Ausgewählten gerichtet sein??



    Nein, gegen die Behörde, die ausgeschrieben hat.

  • Ich hab zwar noch nie so eine Klage gesehen, aber muss die nicht gegen einen bestimmten Ausgewählten gerichtet sein??



    Nein, gegen die Behörde, die ausgeschrieben hat.

    Dass die Beklagte das Land vertr.d.d. ausschreibende Behörde ist, war mir klar, aber muss in der Klage nicht bestimmt werden, wenn der Kläger als "schlechter" einstuft??
    Zumindest hatte ich mir die Bezeichnung "Konkurrentenklage" so zusammengereimt.

  • Mit der Konkurrentenklage macht man geltend, dass die Auswahlentscheidung nicht rechtmäßig war. Das Verwaltungsgericht prüft nicht, wer von den Bewerbern besser als der andere war und befördert den vermeintlich Besseren auch nicht.

    Die Auswahlentscheidung wird, sofern das VG Fehler aufzeigt, aufgehoben und muss dann ggf. neu durchgeführt werden.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich hab zwar noch nie so eine Klage gesehen, aber muss die nicht gegen einen bestimmten Ausgewählten gerichtet sein??



    Nein, gegen die Behörde, die ausgeschrieben hat.

    Dass die Beklagte das Land vertr.d.d. ausschreibende Behörde ist, war mir klar, aber muss in der Klage nicht bestimmt werden, wenn der Kläger als "schlechter" einstuft??
    Zumindest hatte ich mir die Bezeichnung "Konkurrentenklage" so zusammengereimt.

    Woher sollte der Kläger auch die Infos über die anderen Bewerber haben (wer, welche Leistungen/Lebenslauf, welche Beurteilungen, Inhalt Bewerbungsgespräch)?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Mit der Konkurrentenklage macht man geltend, dass die Auswahlentscheidung nicht rechtmäßig war. Das Verwaltungsgericht prüft nicht, wer von den Bewerbern besser als der andere war und befördert den vermeintlich Besseren auch nicht.

    Die Auswahlentscheidung wird, sofern das VG Fehler aufzeigt, aufgehoben und muss dann ggf. neu durchgeführt werden.

    Gruß Grottenolm

    Interessant; ich dachte bisher auch, man müsste angeben, dass XY zu Unrecht befördert werde. Was ja schwierig wäre, weil man die meisten Mitbewerber ohnehin nicht kennt und nicht weiß, was die für eine Tätigkeit haben.

    Ob die Auswahlentscheidung rechtmäßig war, heißt aber nur, ob alle Beteiligten (Personalrat, Frauenvertreterin...) gehört wurden und ob niemand übergangen wurde, der besser bewertet ist, oder? Auch das weiß man ja als Bewerber nicht und kann dazu nichts vortragen.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ich hab jetzt mal ein bissel gegooglet:
    Eine ermessensfehlerfreie, an der Verfassung und dem Gesetz orientierte Entscheidung darüber, welcher Beamte zu befördern ist, kann verlangt werden.

    Das sind wohl die magischen Worte !!!
    Daher kann der Beamte wohl nur vortragen, dass im Verfahren Fehler unterlaufen sind und soweit dies das Gericht dann auch feststellt, wird das Gericht anordnen, dass das Verfahren erneut durchzuführen ist. Na bravo...

  • Hallo zusammen,

    Streitigkeiten über Beförderungssachen sind eine ganz heiße Sache, bei der man ohne vertiefte Kenntnis ganz schnell ganz viel falsch machen kann. Im Grundsatz (denn mehr habe ich mir bisher dazu auch nicht angelesen) versucht man, mit einem einstweiligen Verfahren die Besetzungsentscheidung des Dienstherren anzugreifen. In diesem Rechtsstreit geht es dann allerdings schnell in die Tiefe, es werden, wenn er richtig geführt wird, die letzte Beurteilung, die Entwicklung der letzten Beurteilungen und die Frage, ob die Beurteilungen ausreichend differenziert waren, gründlich aufbereitet und angegriffen, und zwar von dem Kandidaten, mit dem die Stelle besetzt werden soll und die eigene Entwicklung. Selbst Präsidenten des BGH fällt es, wie die jüngste Entwicklung zeigte, nicht leicht, solche Beurteilungen "sattelfest" hin zu bekommen.

    Zur mehr oder weniger anregenden Lektüre siehe dazu z.B.
    - VG Karlsruhe 4 K 2146/11
    - VG Karlsruhe 1 K 2614/12
    - VGH München 3 CE 12.225
    - VGH München 3 CE 08.3410

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich schieb den Thread mal nach oben. Hat jemand eine Ahnung wie es momentan beim OLG KA aussieht bzw. woran es hängt ? Ausgeschrieben waren die Stellen ja bereits im März :gruebel:

  • Woran es wohl hängt ?
    Natürlich daran , dass nicht alle Unterbehörden fristgemäß die Anlassbeurteilungen dem OLG vorgelegt haben.
    Wenn da nur einer aus der Reihe tanzt, ist der ganze Ausleseprozess für die Beförderungen gestoppt.

  • Woran es wohl hängt ?
    Natürlich daran , dass nicht alle Unterbehörden fristgemäß die Anlassbeurteilungen dem OLG vorgelegt haben.
    Wenn da nur einer aus der Reihe tanzt, ist der ganze Ausleseprozess für die Beförderungen gestoppt.


    Mhhh :(:(:(

  • Wie oft werden A10er Stellen eigentlich ausgeschrieben? Jährlich oder alle 2 Jahre...

    Habe mich bei der diesjährigen Ausschreibung nicht beworben, weil ich davon aus ging, dass ich eh nicht befördert werde (grad frisch auf Lebzeit verbeamtet) und mir die Direktion abgeraten hat. Ein riesen Fehler wie sich jetzt herausstellt.


  • .......aus ging, dass ich eh nicht befördert werde (grad frisch auf Lebzeit verbeamtet) und mir die Direktion abgeraten hat. Ein riesen Fehler wie sich jetzt herausstellt.


    Dss war in der Tat ein Schuss ins eigene Knie.
    Leider hat Dir die Verwaltung auch noch geholfen, das Gewehr zu laden.
    Ausschreibungen müssten eigentlich jährlich erfolgen.

  • Wie oft werden A10er Stellen eigentlich ausgeschrieben? Jährlich oder alle 2 Jahre...

    Habe mich bei der diesjährigen Ausschreibung nicht beworben, weil ich davon aus ging, dass ich eh nicht befördert werde (grad frisch auf Lebzeit verbeamtet) und mir die Direktion abgeraten hat. Ein riesen Fehler wie sich jetzt herausstellt.


    Da scheint es euch zum Glück in Ba-Wü noch gutzugehen. In anderen Bundesländern hättest du zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal an eine Beförderung denken brauchen. :(


  • Da scheint es euch zum Glück in Ba-Wü noch gutzugehen. In anderen Bundesländern hättest du zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal an eine Beförderung denken brauchen. :(

    So zB in Sachsen. Bis einschließlich 9 Punkte Beurteilung wird man nie (!) befördert. Ab 10 Punkten nach Tabelle, z. B. bei A9 nach A10 nach 10 Jahren, wenn dann entsprechende Stellen frei sind. Fazit: Motivierte Mitarbeiter sind in Sachsen offensichtlich unerwünscht. Es gibt ja schließlich auch noch den Altersstufenaufstieg.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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