Hallo zusammen
das Forum ist wirklich sehr informativ.
Der Beruf Rechtspfleger ist möglicherweise genau das richtige für mich.
Bitte bestätigt oder widerlegt meine Sichtweise des Bewerbungsverfahrens in Bayern:
Ich registriere mich für das Auswahlverfahren für die FH, ich gebe den Rechtspfleger-Studiengang als Erstwunsch und Diplom Verwaltungsfachwirt als Zweitwunsch an.
Bin ich gut genug hab ich dadurch den schlimmsten Teil geschafft und darf noch eine Bewerbungskommision am OLG von mir überzeugen (welche sich am Ergebnis orientiert).
Reichts nicht für den Rechtspfleger, dann möglicherweise dasselbe Verfahren für die Verwaltung.
Reicht es auch dafür nicht, bekomme ich Post und schaue mich eben woanders um?!?
Wenn ich ein total falsches Bild vom Verfahren habe, dann korrigiert mich bitte.
Wie sind denn die Übernahme-Erfahrungen nach dem FH-Abschluss in Bayern.
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe.