WEG Wohnungseigentümergemeinschaft als Eigentümerin

  • Hallo zusammen, komischerweise finde ich wenn ich danach Suche nichts zu diesem Thema; deshalb poste ich mal neu:

    Der NOtar möchte eine Wohnung in einer WEG-Anlage an die WEG selbst auflassen. Der Verwalter soll von der WE-Versammlung dazu ausdrücklich ermächtigt werden.

    Meine Fragen:

    1. Kann ich die WEG auf Grund ihrer inzwischen ja anerkannten Teilrechtsfähigkeit als Eigentümerin eintragen? In Abt. II und III würde ich sie als Berechtigte eintragen. Aber Abt. I ist mir irgendwie zu heiß. OLG Hamm sagt allerdings es geht (20.10.09; I-15 Wx 81/09) Habe diese Entscheidung vom Notar bekommen.

    2. Wenn ja, wie würdet ihr eintragen? einfach nur die WEG an den Flurstücken 1, 2, 3 Gemarkung und Flur ode rmit Straßennamen und Hausnr.?
    oder mit "WEG bestehend aus a b c usw." wie bei der GbR?
    Da viele Eigentumswechsel in der Anlage mit über 100 Eigentümern stattfinden würde ich am liebsten die WEG selbst ohne die ganzen Eigentümer eintragen; ansonsten schmiert Folia in absehbarer Zeit auch ab, wenn das GB zu dick wird.

    Vielen Dank für Eure Ideen!:gruebel:

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