Zustimmung des Wohnungseigentumsverwalters bei Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung hat der frühere Ehemann seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Wohnungseigentum auf seine frühere Ehefrau und weitere hälftige Miteigentümerin übertragen und aufgelassen. Die Urkunde wurde am 07.02.2011 erstellt, die Ehe der Beteiligten ist seit 14.12.2009 geschieden.

    Im Grundbuch ist vermerkt, dass zur Veräußerung des Wohnungseigentums die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, eine Ausnahme ist die Veräußerung an den Ehegatten. Der beurkundende Notar meint, der Begriff "Ehegatte" sei auslegungsbedürftig und -fähig, sodass auch hier keine Zustimmung erforderlich sei. Wie seht Ihr das?

  • Vielen Dank, aber die genannte Scheidungsfolgenvereinbarung ist die einzige Urkunde. Und die wurde über ein Jahr nach der Scheidung beurkundet.

  • Dann benötigst Du die Verwalterzustimmung (s. die von Zaphod zitierte KG-Entscheidung vom 01.03.2011, 1 W 57/11 = BeckRS 2011 6170 mit Anm. von Bub/von der Osten in FD-MietR 7/2011, 316700 und Abramenko in IMR 2011, 199). Die steuerliche UB verlange ich bei geschiedenen Ehegatten auch, wenngleich die Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung von § 3 Nr. 5 GrEStG erfasst wird und dort an und für sich keine zeitliche Beschränkung vorgesehen ist (s. dazu FG Köln, DStRE 2010, 245).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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