Ich habe am 7.6. einen KFB gegen die Beklagte Partei erlassen.
Bereits am 1.6. hat die Rechtsanwältin der Klägerin mitgeteilt, dass die Beklagte (nicht vertreten) verstorben ist, Dieses war zu dem Zeitpunkt aus der Akte nicht ersichtlich ( keine Post zusortiert).
Legt man die Akte jetzt weg und wartet bis die Klägerseite die Rechtsnachfolge durch Vorlage eines Erbscheins usw. nachweist?
Oder was ist mit dem KFB, ich habe ihn nach Tod der Partei erlassen?