Hallo ihr Lieben, ich komme leider nicht weiter und hoofe ihr könnt mir helfen
Also ich habe folgende Konstellation:
A verklagt D, E und F als GS auf Zahlung von 4.752,56 €
B verklagt D,E und F als GS auf Zahlung von 15.518,56 €
D macht widerklagend einen Betrag von 48.371,11 € gegen A und C geltend.
C und D sind die jeweiligen KFZ-Haftpflichtversicherer.
A, B und C sind durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten worden, D, E und F ebenso.
Im Urteil ist eine Kostenquotelung nach baumbach´scher Formel.
Jetzt meine Frage: Wenn es sich bei C und D um den jeweiligen Haftpflichtversicherer handelt, trägt dann dieser im Innenverhältnis nicht die geamten Kosten?? Gilt das auch für C, der ja nur Widerbeklagter ist und somit eigentlich nicht komplett am Rechtsstreit beteiligt??
Oder muss ich für die Ausgleichung die auf jeden einzelnen entfallenden Teile der Rechtsanwaltsvergütung ermitteln..
Für eure Antworten danke ich euch schon mal im voraus.