Dienstherrn von Antrag auf Auskunftssperre informieren?

  • Hallo,
    ich will eine Auskunftssperre beim EMA beantragen (um das Warum usw. geht es mir jetzt hier nicht!). Muss oder sollte ich dem Dienstherrn das mitteilen? Falls Nachfragen seitens des EMA kommen, wäre es ja günstig, wenn er schonmal informiert wäre, oder?
    Danke für eure Antworten.

  • So einfach und ohne das "warum" lässt sich die Frage nicht beantworten.

    Wenn der Antrag beim EMA mit dienstlichen Gründen begründet wird, ist der Dienstherr nicht nur darüber zu informieren. Der Antrag ist über den Dienstherrn zu stellen, der dann auch eine Stellungnahme dazu abgibt.
    So habe ich das z.B. gemacht.

    Begründest Du das mit ausschließlich Privatem (Nachstellungen o.ä.), ist der Dienstherr nicht zu informieren.

  • Nach Anregung des Personalrates und letztendlich in Kenntnis und Duldung unseres Behördenleiters erhält jeder Mitarbeiter, der es möchte, von seinem Abteilungsleiter eine Bestätigung ausgestellt, dass eine Auskunftssperre im EMA im Interesse des Mitarbeiters steht. Die vorlegen mit dem entsprechenden Antrag und passt - habe (da die Sperre ja nur zwei Jahre läuft) auch bereits schon einmal verlängert - völlig problemlos.

  • Jetzt muss ich mal blöd fragen, aus welchen dienstlichen Gründen eine Auskunftssperre beim EMA in Betracht kommt. Da kann ich gerade nix drunter vorstellen ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Jetzt muss ich mal blöd fragen, aus welchen dienstlichen Gründen eine Auskunftssperre beim EMA in Betracht kommt. Da kann ich gerade nix drunter vorstellen ...

    RAST und das teilweise "nette" Publikum. Gerade wenn man im eigenen Gerichtsbezirk wohnt, macht das aus Schutzzwecken Sinn.

    Auf die Idee brachte mich übrigens eine Bedienstete des Bürgerbüros / der Stadtverwaltung, die mich erstaunt fragte, warum ich keine Auskunftssperre hätte. Ihr Dienstherr habe veranlasst, dass jeder "Schalterbedienstete" automatisch eine Auskunftssperre eingetragen bekomme. Bei uns in der Verwaltung nachgefragt, beantragt, positive Stellungnahme des Dienstherrn und fertig.
    Haben bei uns z.B. auch die Ermittlungsrichter.

  • Ist bei uns ähnlich, gerade weil ich mit meiner Tochter allein lebe, möchte ich nicht, dass mein Publikum erfährt, wo ich wohne. Eine einfache Auskunftssperre geht ohne Beteiligung des Dienstherren, bei einer erweiterten (Art. 31 Abs.7 BayMeldegesetz) muß der Dienstvorgesetzte die Gefährdung sogar bestätigen.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • RAST und das teilweise "nette" Publikum. Gerade wenn man im eigenen Gerichtsbezirk wohnt, macht das aus Schutzzwecken Sinn. ...

    Und wenn ich keine Auskunftssperre habe ? Wie kommt das Publikum dann über das EMA an meine Anschrift ? Sagen die einfach jedem alles, was er wissen will ?

  • RAST und das teilweise "nette" Publikum. Gerade wenn man im eigenen Gerichtsbezirk wohnt, macht das aus Schutzzwecken Sinn. ...

    Und wenn ich keine Auskunftssperre habe ? Wie kommt das Publikum dann über das EMA an meine Anschrift ? Sagen die einfach jedem alles, was er wissen will ?

    Im Prinzip schon, auf Antrag (und gegen Zahlung einer Gebühr) kann eigentlich jeder die Adresse von jedem bekommen, wenn keine Auskunftssperre eingetragen ist.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Dübelschlag! Ein Thema, mit dem ich mich bislang noch gar nicht befasst habe, das aber enorm wichtig ist. Wieder etwas gelernt!

  • RAST und das teilweise "nette" Publikum. Gerade wenn man im eigenen Gerichtsbezirk wohnt, macht das aus Schutzzwecken Sinn. ...

    Und wenn ich keine Auskunftssperre habe ? Wie kommt das Publikum dann über das EMA an meine Anschrift ? Sagen die einfach jedem alles, was er wissen will ?

    Im Prinzip schon, auf Antrag (und gegen Zahlung einer Gebühr) kann eigentlich jeder die Adresse von jedem bekommen, wenn keine Auskunftssperre eingetragen ist.

    Na ja, aber ohne meinen Vornamen und Angabe einer Straße in der Anfrage?

    Nur mit der Angabe: "Rechtspflegerin online" in XY-Stadt?

    Näherliegend erscheint es mir da eher, dass mich jemand im Telefonbuch sucht, geht schneller und kostet nix. Dementsprechend gleich dafür sorgen, dass der Telefonanschluss nicht im Telefonbuch veröffentlicht wird.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S


  • Na ja, aber ohne meinen Vornamen und Angabe einer Straße in der Anfrage?

    Der Antragsteller einer einfachen EMA muss neben Vor- und Zuname mindestens zwei Merkmale aus dem Katalog des § 2 Absatz 1 MRRG angeben (§ 21 Absatz 1a Ziffer 2 MRRG).

  • Stimmt, das gilt nur für den automatisierten bzw. den Internetabruf.

    Auf der entsprechenden Webseite der Stadt Hamburg heißt es zur einfachen Auskunft:
    "Konkrete Angaben über die gesuchte Person sind erforderlich (Name, Vorname, Geburtsdatum oder Name und alte Anschrift)."

  • Eben, das habe ich gemeint. Darum verstehe ich das mit Auskunftssperre nicht so ganz, denn so viele Informationen hat doch unsere Kundschaft nicht, oder doch?


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  • Aber Du bist mit der Sperre eben auch dann geschützt, wenn der Anfragende die erforderlichen Daten -woher und warum auch immer- hat.

  • Eben, das habe ich gemeint. Darum verstehe ich das mit Auskunftssperre nicht so ganz, denn so viele Informationen hat doch unsere Kundschaft nicht, oder doch?


    Beispiel: Sommer, 35 Grad - daher Fenster auf, Tür auf, damit bißchen Luftzug herrscht. Kundschaft kommt und geht, wie gewollt, zuerst in die Geschäftsstelle. Diese bringt Akte nebst Kundschaft zu mir und meldet sich: "Klaus-Bärbel - hier ist Kundschaft für dich!". Und damit ist alles geklärt, oder?

    Und die BILD-Zeitung kannte meinen Vornamen auch, obwohl ich den nicht verraten habe.

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