Mir liegt ein Antrag auf Einbenennung vor. Das Spezielle an diesem Fall ist Folgendes: Das Kind trägt derzeit nicht den Namen des Kindesvaters, sondern den Mädchennamen der Kindesmutter. Die Kindesmutter hat neu geheiratet und möchte nun auch dem Kind den (neuen) Ehenamen geben (begründet wird dies mit psychischen Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten und psycholog. Behandlung). Der Kindesvater verweigert die Zustimmung zur Einbennung.
Wie würdet ihr diesen Spezialfall handhaben? Es macht doch sicher einen Unterschied, ob der alte Ehename (in der Regel ja der Name des Kindesvaters) oder der Mädchennahme der Mutter abgelegt werden soll?