Hallo! Ich habe folgende Frage:
Wie sieht die Kostenentscheidung aus (Kostenträger, Gegenstandswert), wenn der Antragsteller seinen Antrag auf Genehmigung oder Ergänzungspflegerbestellung zurücknimmt? Welche gesetzliche Grundlage habe ich?
Vielen Dank für die Antworten...
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