Hallo,
habe bei der Suche leider nichts gefunden - folgender Fall also:
Vater verstorben, Erben sind die beiden minderj. Kinder und die Mutter, in Erbmasse ein 1/2 Anteil am Eigenheim der Familie. Hier läuft jetzt ein Darlehen aus, das aus einem Teil des Vermögens des Verstorbenen mitfinanziert werden soll (Darlehen 70.000 € Vermögen aus Erbmasse: 32.000,00 €)
Nun beantragt die Mutter nach entsprechender Aufforderung durch die Bank die Genehmigung der Tilgung der Schulden aus der Erbmasse.
Zunächst war ich ja bei dem Gedanken "klar, Teilerbauseinandersetzung, § 1822 Nr. 1 BGB. Davon bin ich aber nach Überlegungen wieder abgerückt, da ja nicht der Erbanteil als solcher veräußert werden soll, sondern nur die Schulden aus der Erbmasse durch Erbmasse betilgt werden. An der Erbschaft als solcher (hier halt dann statt Bargeld weniger Schulden), ändert sich ja eigentlich nichts oder?
Ich hatte jetzt 3 Wochen Urlaub, stehe vor "Mount Aktenberg" und außerdem gerade etwas auf dem Schlauch und bin um jeden Denkanstoß dankbar.