Hallo, hab schon die Suche benutzt, bin aber nicht wirklich viel schlauer.
Hab hier eine teilweise Erbauseinandersetzung zu genehmigen.
Wert des Nachlasses:
Aktiva: 1.000.000
Passiva: 300.000
Anteil des Minderjährigen: 1/4
Auseinandergesetzt wurde sich nur hinsichtlich des 1/4 Anteil des volljährigen Bruders des minderjährigen. Ein Erg.-Pfleger wurde bestellt.
Nun sollte meine Kostenentscheidung ja zu Lasten des vermögenden Minderjährigen gehen, aber welchen Verfahrenswert leg ich denn hier zugrunde? Kann mir jemand helfen?