Hallo und Guten Morgen,
Endet eine angeordnete Vormundschaft (Entzug der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt) durch den Tod der Kindesmutter, so dass ich dann eine Amtsvormundschaft habe?
Der Kindesmutter wurde die elterliche Sorge entzogen und das Jugendamt wurde als Vormund eingesetzt. Weiterhin wurde einzelne Teile der elterlichen Sorge auf Pflegepersonen gem. § 1630 Abs. 3 BGB übertragen.
Nun ist die Kindesmutter verstorben. Verbleibt es nun bei den Pflegepersonen oder hab ich dann komplett neu die Amtsvormundschaft für die Kinder.
Ich danke für Eure Anworten!!!