Hallo zusammen,
habe den Fall, dass das JA angefragt hat, ob das
mj. Kind im Falle einer Ansparung von Pflegegeld evtl. dem
Vater bei Arbeitslosigkeit / keinen Einkünften aufgrund der
gesetzl. Unterhaltsverpfl. Leistungen vom Pflegegeld er-
bringen müsste.
Dies ist doch grundsätzlich möglich. Habt ihr hierzu vlt. Erfahrungswerte?
Viele Grüße